Vignette · Schweiz · Kundeninformation

Vignette · Schweiz · Kundeninformation

April 17, 2026

Für die Nutzung der schweizerischen Autobahnen ist der Kauf einer elektronischen Vignette (E-Vignette) erforderlich, und zwar bereits vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Abschnitt.

Autobahnen und Autostrassen dürfen nur gegen Gebühr benutzt werden, während Hauptstrassen und Nebenstrassen gebührenfrei sind. Es gibt keine Toleranzstrecke: Die Vignette muss bereits beim Grenzübertritt gültig sein.
Die Gebührenpflicht gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen, sowohl für Motorfahrzeuge als auch für Anhänger: Für den Anhänger (Anhänger, Wohnwagen) ist eine eigene, separate Vignette zu erwerben, auch dann, wenn das Zugfahrzeug bereits über eine Vignette verfügt.

* Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erwerben keine Vignette, sondern bezahlen im Rahmen der Schwerverkehrsabgabe.

Vignettenarten

Die E-Vignette ist nur für einen einzigen Zeitraum verfügbar:

  • Jahresvignette – gültig vom 1. Dezember des dem Vignettenjahr vorangehenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres, insgesamt 14 Monate. Vignetten mit kürzerer Gültigkeitsdauer gibt es in der Schweiz nicht.

* Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Die Berechnung der Maut wird vom System nach Erfassung der Angaben zum Fahrzeug und zur Reise angezeigt.

ℹ️ Online-Kauf und erforderliche Angaben

Die Bezahlung der Gebühr für die Strassennutzungsberechtigung erfolgt online. Die Registrierung des Fahrzeugs nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Nationalitätszeichen
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer

Bei der Bestellung sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Zulassungsland des Fahrzeugs anzugeben, anschliessend sind Beginn und Dauer der Gültigkeit auszuwählen.
Für die Kontaktaufnahme verlangt das System eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer. Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist erforderlich, weil der Link zur Bestätigung auch per SMS versendet wird, wodurch sichergestellt wird, dass der Nutzer die Bestätigung auch dann erhält, wenn die Zustellung der E-Mail aus irgendeinem Grund nicht möglich ist.

Über die erfolgreiche Zahlung versendet das System eine Quittung und einen QR™ SMS-Code, der die Identifikationsdaten des Fahrzeugs und die Gültigkeitsdauer der erworbenen Berechtigung enthält.


⛔ Bussen

Die Rechtsvorschriften legen im Detail fest, welche Bussen zu erwarten sind, wenn jemand ohne gültige Gebührenentrichtung auf eine gebührenpflichtige Strasse auffährt:

  • Bei Strassennutzung ohne gültige Vignette beträgt die Busse 200 CHF, zusätzlich muss die Vignette erworben werden.
  • Das Fehlen der separaten Vignette für den Anhänger kann eigenständig sanktioniert werden, da der Anhänger ein selbstständig vignettenpflichtiges Fahrzeug ist.
  • Die Kontrolle wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie durch die Polizei durchgeführt; die E-Vignette wird per Kennzeichenabfrage überprüft.

Hier, über das Registrierungsportal, kann in wenigen Minuten online die erforderliche Bestätigung der Mautentrichtung erworben werden, die im offiziellen Register des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erfasst wird.

Bestandteile der Registrierungsdienstleistung

Die E-Vignette ist bei uns zusammen mit den Dienstleistungen Comfortia und Auxil verfügbar; deren Gebühr ist Teil der Registrierungsgebühr.

Im Rahmen von Comfortia ändern wir – falls Sie sich bei der Bestellung verschrieben haben – einmalig kostenlos das Kennzeichen, das Nationalitätszeichen, die Fahrzeugkategorie, das Zielland oder das Startdatum der Gültigkeit; das System prüft offensichtliche Schreibfehler automatisch und bei Bedarf auch manuell. Mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit kann die Bestellung storniert und der gesamte Betrag zurückerstattet werden, mit Ausnahme der Jahresvignette.

Im Rahmen von Auxil leisten wir – sofern Sie aus einem mit der Bestellung zusammenhängenden Grund ein Bußgeld erhalten – innerhalb von 180 Tagen nach der Bestellung rechtliche Unterstützung: Wir treten als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde auf, legen Rechtsmittel ein, beantragen Zahlungsaufschub oder eine Herabsetzung aus Billigkeitsgründen. In begründeten Fällen können wir auch den Betrag des Bußgeldes erstatten, bis zu einer Höhe von 300 Euro.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Punkten 4.1 und 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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