Inhaltsverzeichnis
1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
1.3 Unternehmensdaten
1.4. Plattformdienste
2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Gebühren und Zahlung der Dienstleistung
2.4 Vermittelte Dienstleistungen und Leistungsort
3.1 Erbringung der Dienstleistung
3.2 Zahlungsbeleg
3.3 Zugang zu Rechnung und Quittung
4.1 Comfortia
4.2 Auxil
5.1 Verantwortungsbereich des Auftraggebers
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde
6.1 Widerrufsrecht
6.2. Kontaktaufnahme
6.3 Unlautere Druckausübung
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
1.1 Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Domainnamen (URL-Adressen), die den offiziellen Zugang zur Website (unabhängiges, internationales Registrierungsportal) gewährleisten, einschließlich der zugehörigen mobilen Apps, Subdomains sowie der mit dem System verbundenen Netzwerkdienste und Oberflächen.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über Verbraucherrechte) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr), sowie die in Zusammenhang stehenden nationalen Gesetze.
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, sofern er auf diesem Portal einen Fahrzeugregistrierungsdienst bestellt.
Die abschließende Zahlung der Bestellung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Im Verlauf des Kaufprozesses trifft der Besteller auf Kontrollkästchen (Checkboxen), die prägnant die wichtigsten Informationen enthalten und einen direkten Zugang zu diesem Dokument sowie zu anderen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ermöglichen.
Das Setzen dieser Kontrollkästchen ist Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung und gilt als ausdrückliche Willenserklärung des Bestellers zur Annahme. Die Annahme durch den Besteller – gemäß Artikel 6 Absatz (1) und (4) der Richtlinie 2011/83/EU – entfaltet auch dann Rechtswirkung, wenn der Besteller die AGB nicht vollständig gelesen hat bzw. im Nachhinein mit deren Inhalt nicht einverstanden ist, sofern die Bedingungen vom Betreiber leicht zugänglich gemacht wurden und die Annahme ausdrücklich erfolgte.
Diese Willenserklärung beinhaltet auch die ausdrückliche Erklärung des Bestellers, dass ihm bewusst ist: Der Vertragsabschluss führt zu einer Zahlungsverpflichtung, und – sofern das Erbringen der Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnt – er nach Leistungserbringung kein Widerrufsrecht mehr hat (siehe Punkt 6.1).
Der Vertragsinhalt wird sowohl durch die zwingenden gesetzlichen Vorschriften als auch durch dieses Dokument bestimmt. Die AGB legen die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrags, die Zahlungsmodalitäten, die Haftungsregelungen sowie die Bestimmungen zum Widerruf und Rechtsbehelf fest.
1.3 Unternehmensdaten
- Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13; Handelsregisternummer: 13 09 186967
Kennnummer für behördliche Dokumente und offizielle Dienstleistungen: 5-6127000034822/A
Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).
* Der Verkauf ungarischer vignettes basiert auf dem zentralisierten mobilen Verkaufsdienst der Nationalen Mobilzahlung Zrt.
Link zur Regierungsseite anzeigen
1.4 Plattformdienste
Das Online-System bietet einen unabhängigen, internationalen Fahrzeugregistrierungsdienst, der die Registrierung der Straßenbenutzungsgebühren mehrerer Länder über eine einheitliche Oberfläche ermöglicht.
Ziel des Dienstes ist es, den Nutzern auf einer mehrsprachigen Plattform mit verschiedenen Zahlungsmethoden und rund um die Uhr verfügbarem Kundenservice eine schnelle, sichere und komfortable Registrierung zu ermöglichen.
Der Begriff „vignette” ist die im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchliche Bezeichnung; die vom Portal angebotene Dienstleistung bezieht sich jedoch tatsächlich auf die Online-Registrierung der Straßenbenutzungsberechtigung und nicht auf die Bereitstellung einer physischen vignette.
Während des Kaufs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den verpflichtenden Kontrollkästchen und der Bestellübersicht, weist das System eindeutig darauf hin, dass Gegenstand der Bestellung der Fahrzeugregistrierungsdienst ist.
Für bestimmte Länder verfügt das System möglicherweise über einen offiziellen Partnerstatus, worüber die Oberfläche im Kaufprozess eindeutig informiert.
Ist für einen bestimmten Bereich kein solcher Hinweis sichtbar, agiert der Betreiber für das jeweilige Land als eigenständiger, unabhängiger Registrierungsdienstleister auf Grundlage der im Auftrag bereitgestellten Fahrzeugdaten, indem er die angegebenen Daten in das behördliche Register einträgt.
Der Betreiber prüft nicht die Beziehung zwischen der bestellenden Person und dem angegebenen Fahrzeug; der Fahrzeugregistrierungsauftrag kann unabhängig von der Beziehung zum Fahrzeug erteilt werden.
Der Betreiber betont auf allen Oberflächen seinen unabhängigen Status und vermeidet ausdrücklich jegliche Benennungen, Symbole, Designelemente oder visuelle Gestaltung, die auf das offizielle staatliche vignette-Portal oder Partnerschaften hinweisen könnten.
Die Kommunikation wird fortlaufend auf Basis von Kundenfeedback präzisiert, um Missverständnisse aus maschinellen Übersetzungen auszuschließen und den Status und die Art der Dienstleistung klarzustellen.
2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes
Der Fahrzeugregistrierungsdienst der Plattform umfasst zwei untrennbare Elemente: (a) die Abwicklung der Fahrzeugregistrierung und (b) den amtlichen Eintrag der Straßenbenutzungsberechtigung.
Der Betreiber berechnet eine separate Dienstleistungsgebühr für die Fahrzeugregistrierung, die sich von der amtlichen Gebühr unterscheidet, aber im Bestellprozess als Gesamtbetrag inklusive Steuern zusammengefasst und angezeigt wird,
gemäß Artikel 6 Absatz (1) der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Absatz (1)-(2) der Verordnung 45/2014 (II.26.), als standardmäßige Anzeige und zu zahlender Endbetrag der Dienstleistung.
Untrennbare Bestandteile des Fahrzeugregistrierungsdienstes (zusätzlich zum amtlichen Eintrag der Straßenbenutzungsberechtigung) sind:
-
SMS-Benachrichtigung bei erfolgreicher Registrierung
-
Rund-um-die-Uhr-Kundenservice (0-24h)
-
Comfortia Austausch-Garantie (siehe Punkt 4.1)
-
Auxil Bußgeldmanagement-Service (siehe Punkt 4.2)
Angewandtes Recht: Artikel 6 Absatz (1) der Richtlinie 2011/83/EU.
2.2 Bestellung der Dienstleistung
Bei der Bestellung ist der Kunde verpflichtet, alle von dem betreffenden Mautsystem geforderten Daten anzugeben. Diese umfassen in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Länderkürzel (Kennzeichenvorzeichen), das Kennzeichen selbst, das geplante Startdatum und die Dauer der Straßenbenutzung, das Gebiet (Land oder Region), das von der vignette abgedeckt werden soll, sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Bestimmte Länder können weitere Angaben verlangen (z. B. Fahrgestellnummer, Reisepassnummer, Name); solche zusätzlichen Anforderungen beruhen nicht auf einer Entscheidung des Betreibers, sondern auf den offiziellen Vorgaben des jeweiligen Landes.
Details zur Datenverarbeitung finden sich im Datenschutz-Hinweis (verfügbar: sprachspezifischer Link – im Footer) .
2.3 Gebühren und Zahlung der Dienstleistung
Im Summenfenster der Kasse erscheint eine Übersicht der eingegebenen Bestelldaten sowie die vollständige Gesamtgebühr für den Fahrzeugregistrierungsdienst (einschließlich der amtlichen Straßenbenutzungsgebühr). Somit wird auf der Oberfläche ein einziger Bruttogesamtbetrag angezeigt. Dieser Betrag enthält sämtliche Kosten und Steuern; es entstehen weder im weiteren Zahlungsablauf noch nachträglich zusätzliche Gebühren für den Besteller. Der Vorgang beinhaltet kein automatisches oder wiederkehrendes Abonnement, und es werden auch später keine versteckten Gebühren erhoben.
Im letzten Schritt erscheint die Bankzahlungsseite, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass der Besteller vor Abschluss der Zahlung noch einmal ausdrücklich informiert wird.
Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), nationale Umsetzung der Richtlinie (2005/29/EG).
2.4 Vermittelte Dienstleistungen und Leistungsort
a) Bei Straßenbenutzungsberechtigungen, die in EU-Mitgliedsstaaten gültig sind, handelt der Dienstleister als Vermittler zugunsten der nationalen Mautanbieter und übermittelt die Dienstleistung anhand der angegebenen Fahrzeugdaten.
Im Zusammenhang mit der Online-Verwaltung und der Komfortdienstleistung des Dienstleisters wird der jeweils für die betreffende vignette geltende Mehrwertsteuersatz angewendet.
b) In Ländern außerhalb der Europäischen Union – Belarus, Moldawien und der Schweiz – gilt die Straßenbenutzungsberechtigung als Drittland-Leistung.
In diesen Fällen wird der für den Hauptsitz des Dienstleisters festgelegte Mehrwertsteuersatz auf die vom Dienstleister bereitgestellte Online-Verwaltungs- und Komfortdienstleistung angewandt.
c) Steuersätze für die Dienstleistung:
Belarus – 27% MwSt, Moldawien – 27% MwSt, Schweiz – 27% MwSt,
Österreich – 20%, Tschechien – 21%, Rumänien – 21%, Slowenien – 22%, Bulgarien – 20%, Litauen – 21%, Slowakei – 23%.
Angewandte Rechtsvorschriften:
– Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 Artikel 31a Abs. 2 Buchstabe j
– Richtlinie 2006/112/EG der Europäischen Union Artikel 47
Die Annahme des Registrierungsdienstes erfolgt durch das Setzen der obligatorischen Kontrollkästchen („Checkboxen“) auf der Kassenseite.
Der Dienstleister vermittelt im Auftrag und Namen des Bestellers als Agent die Straßenbenutzungsberechtigung zugunsten der folgenden Herausgeber:
Österreich – ASFINAG (Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft), Schnirchgasse 17 (Austro Tower), Wien, 1030
Tschechien – Staatlicher Fonds für Straßeninfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, Prag 9, 19000
Rumänien – Nationale Gesellschaft für Straßeninfrastrukturverwaltung (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), Dinicu Golescu Blvd. 38., Bukarest (1. Bezirk), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Slowenische Autobahngesellschaft), Ulica XIV. divizije 4., Celje, 3000
Slowakei – Slowakische Straßenverwaltung (Slovenská správa ciest, SSC), Dúbravská cesta 115/22, Bratislava – Karlova Ves, 84104
Bulgarien – Agentur für Straßeninfrastruktur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура“ – Национално Тол Управление), Nikola Petkov Blvd. 86., Sofia, 1618
Schweiz – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16., Bern, 3003
Moldawien – Nationale Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Str. Bucuriei 12A, Chișinău, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (Litauische Straßenverwaltung), Kauno str. 22-202, Vilnius, 03212
Belarus – Generaldirektion Belavtodor, Zagorodny per. 58A, Minsk, 220073
* Der Verkauf ungarischer vignettes basiert auf dem zentralisierten mobilen Verkaufsdienst der Nationalen Mobilzahlung Zrt.
3.1 Erbringung der Dienstleistung
Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im System des jeweiligen Ziellandes. Gleichzeitig wird dem Besteller auf der Oberfläche ein Countdown-Fenster mit der voraussichtlichen Bearbeitungszeit angezeigt, und er erhält eine automatische E-Mail-Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse zur ersten Bestätigung der Bestellung.
Diese Bestätigung informiert eindeutig darüber, dass mit der Erbringung der Dienstleistung – d.h. der Fahrzeugregistrierung – begonnen wurde, aber bis zum Eintreffen der (endgültigen) Bestätigung die Dienstleistung noch nicht abgeschlossen und die Straßenbenutzungsberechtigung noch ausstehend ist.
Die typische Bearbeitungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ~16 Minuten); in Ausnahmefällen (z. B. überlastetes externes System) kann sie auch länger dauern.
Kann die Dienstleistung nicht innerhalb der angekündigten Wartezeit erbracht werden und führt dies zu einer für den Besteller unzumutbaren Verzögerung (z. B. erhebliche zusätzliche Wartezeit auf der Straße aufgrund eines externen Systemfehlers), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In diesem Fall erhält der Besteller eine Stornierungsbenachrichtigung per E-Mail und SMS; die Zahlungstransaktion wird rückgängig gemacht (vollständige Rückzahlung des gezahlten Betrags an den Besteller), und das ausgestellte Dokument erhält einen Stornierungsvermerk. Das System verhindert gleichzeitig vorübergehend einen erneuten Kauf unter denselben Bedingungen, um doppelte Bestellungen zu vermeiden.
Nach Abschluss der erfolgreichen Registrierung im Mautsystem des Ziellandes erhält der Besteller umgehend per E-Mail die endgültige Bestätigung der Dienstleistungserbringung. Diese enthält die Bestelldaten im Detail und in einer separaten E-Mail einen Link (Rechnung oder Quittung) zum Abruf der Zahlungsbelege.
Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Betreiber die beauftragte Fahrzeugregistrierung vollständig durchgeführt hat – d.h. die erforderlichen Fahrzeugdaten im elektronischen Register der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingetragen und validiert, die Straßenbenutzungsberechtigung eingeholt und dem Besteller eine entsprechende Bestätigung gesendet hat. Zu diesem Zeitpunkt informiert der Betreiber den Besteller auch per SMS unter der angegebenen Telefonnummer, um Missverständnisse aufgrund von E-Mail-Zustellfehlern zu vermeiden und eine mehrkanalige Benachrichtigung entsprechend der Dienstleistung sicherzustellen.
In einigen Ländern ist es nach den Mautvorschriften nicht möglich, eine sogenannte „Nachkaufverlängerung“ durchzuführen, nicht einmal bei teilweiser Überschneidung. Das bedeutet, dass, wenn der Besteller eine Maut für einen Zeitraum kauft, der teilweise bereits abgedeckt ist oder zeitlich mit einer bestehenden Gültigkeit überlappt, das System keine Verlängerung oder Ergänzung der früheren Maut zulässt. In diesem Fall beginnt die Gültigkeit der gekauften Maut automatisch nach Ablauf der vorherigen Berechtigung, genau für den im Auftrag festgelegten und bezahlten Zeitraum.
Wichtig: In diesem Fall – aufgrund lokaler Vorschriften und der Bindungen des nationalen Mautsystems – ist keine Rückerstattung möglich.
Mit der Bestellung erkennt und akzeptiert der Besteller ausdrücklich, dass eine eventuelle zeitliche Verschiebung aus den oben genannten Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegt und keinen Anspruch auf Rückerstattung begründet.
3.2 Zahlungsbeleg
Mit der Erbringung der Dienstleistung wird dem Besteller zeitgleich ein Link zum Zahlungsbeleg (Rechnung oder Quittung) per separater E-Mail zugesandt. Hat der Besteller beim Kauf nicht das „Rechnung anfordern“-Kontrollkästchen aktiviert bzw. keine Rechnungsdaten angegeben, wird automatisch eine Quittung erstellt.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, eine nachträgliche Rechnungsstellung oder Rechnungsänderung – aus triftigen administrativen oder buchhalterischen Gründen – abzulehnen, wenn der Besteller beim Kauf keine Rechnung angefordert, fehlerhafte Daten angegeben oder für die Rechnungsstellung erforderliche Angaben versäumt hat. Das Fehlen einer nachträglichen Rechnung oder einer Änderung stellt keine mangelhafte Erbringung der Dienstleistung dar und berechtigt nicht zu einer Beschwerde oder einem Schadenersatzanspruch; es verstößt zudem nicht gegen die einschlägigen Rechnungslegungs- und Steuervorschriften.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Richtlinie) Artikel 226, HU-UStG (Gesetz CXXVII von 2007) § 166 (1) und §§ 169–171.
Auf dem erhaltenen Zahlungsbeleg kann der Besteller die Kosten (Nettobetrag, weitergegebene Steuer, etc.) ggf. aufgeschlüsselt sehen (kann je nach Land variieren), was dem Umstand nicht widerspricht, dass er beim Kauf stets als Bruttogesamtbetrag über den Preis informiert wurde (siehe Punkt 2.3). Aufgrund der Steuerpflicht muss der Betreiber auf der Rechnung die Steuerbemessungsgrundlage, den angewendeten Steuersatz sowie den weitergegebenen Steuerbetrag ausweisen.
Im Rahmen des Kaufs erklärt der Besteller durch das Setzen eines Pflicht-Kontrollkästchens, den Inhalt des Kaufs (insbesondere den Fahrzeugregistrierungsdienst und dessen Endpreis) zur Kenntnis genommen zu haben und vor Vertragsabschluss umfassend informiert worden zu sein. (Diese Information wird auf einer Übersichtsseite gut sichtbar dargestellt.)
Der Dienstleister ist nicht in der Lage, eine Rechnung mit Steuernummer zur Mehrwertsteuererstattung auszustellen. Die ausgestellte Quittung oder Rechnung entspricht jedoch den Beleganforderungen der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Bilanzrichtlinie) Artikel 6 und 9 und ist daher ordnungsgemäß buchhalterisch einsetzbar und belegt die entstandenen Kosten.
Der Dienstleister rechnet die Transaktionen im einheitlichen EU-MwSt-Meldesystem (OSS – One Stop Shop) ab, das nur für Nichtsteuerpflichtige (B2C-Geschäfte) angewandt wird und nicht für Geschäfte zwischen Steuerpflichtigen (B2B) geeignet ist (gemäß Artikeln 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der EU).
Angepasstes Recht: das ungarische Umsatzsteuergesetz CXXVII von 2007, insbesondere § 166 (1) und §§ 169–171., Artikel 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG.
3.3 Zugang zu Rechnung und Quittung
Nach dem erfolgreichen Kauf erhält der Besteller (üblicherweise innerhalb weniger Minuten) den Download-Link zur Rechnung/Quittung per E-Mail. Vor dem Herunterladen wird der Besteller zur CAPTCHA-Robot-Prüfung und zur E-Mail-Bestätigung aufgefordert.
Das Zahlungsdokument ist ab dem Kaufdatum für 365 Tage über den bereitgestellten Link abrufbar.
Anwendbares Recht: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (GDPR) Artikel 5 Absatz (1) Buchstabe f, Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit der Daten.
4.1 Comfortia
Der in Comfortia integrierte Service bietet im Rahmen der Registrierungsdienste Mehrwertleistungen, auf die der Besteller wie folgt Anspruch hat:
-
Korrektur des Kennzeicheneintrags: Im Falle einer versehentlichen Fehleingabe des Kennzeichens kann dieses bei sofort gültiger oder zukünftiger Straßenbenutzungsberechtigung einmal kostenlos geändert werden.
-
Korrektur des Ländercodes: Bei sofortiger oder zukünftiger Berechtigung ist ein einmaliger Austausch eines versehentlich falsch eingegebenen Länderkürzels möglich.
-
Änderung der Fahrzeugkategorie: Fehlerhafte Auswahl der Fahrzeugkategorie kann bei sofortiger oder später beginnender Berechtigung einmalig korrigiert werden – auch wenn die neue Kategorie höheren Gebühren unterliegt (die Differenz trägt der Betreiber).
-
Änderung des Ziellandes: Änderung eines falsch gewählten Ziellandes bei sofortiger oder später beginnender Berechtigung (einmal), auch wenn eine solche Änderung im normalen Verfahren nicht möglich ist.
-
Korrektur des Startdatums: Änderung eines versehentlich falsch eingegebenen Beginnszeitpunkts (einmal) für sofort oder später beginnende Berechtigung.
-
Schutz vor teilweiser Falscheingabe: Automatische und, falls notwendig, manuelle Überprüfung der eingegebenen Daten auf offensichtliche Tippfehler durch das System.
-
Stornierungsmöglichkeit: Rückerstattung des Preises einer später geltenden Straßenbenutzungsberechtigung (volle Rückerstattung) spätestens 24 Stunden vor Beginn der Berechtigung. *
* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern ist eine freiwillig vom Betreiber vor Beginn des Dienstes angebotene Rückerstattungsmöglichkeit, die unabhängig von den Bedingungen des ursprünglichen vignette-Ausstellers für den gesamten Dienst gilt.
Das Schutzsystem gegen Teil-Tippfehler stellt sicher, dass offensichtliche Fehler bei der Eingabe vom System zunächst automatisch erkannt, und nötigenfalls manuell korrigiert werden können. In solchen Fällen ist der Administrator des Betreibers berechtigt, eine Präzisierung vom Besteller anzufordern oder – sofern der Fehler eindeutig erkennbar und korrigierbar ist – die erforderliche Änderung auch ohne Mitwirkung des Bestellers vorzunehmen. Dieser Service hilft rechtmäßig dabei, Bußgelder zu vermeiden (z. B., um eine Registrierung nicht aufgrund eines Tippfehlers für ungültig zu erklären).
Für eine Bestellung können maximal zwei Comfortia-Korrekturanträge gleichzeitig eingereicht werden (je Transaktion einmal). Die Aktivierung des Schutzes gegen Teil-Tippfehler zählt nicht als eigener Korrekturwunsch.
Alle im Rahmen von Comfortia anfallenden Zusatzkosten (z.B. mögliche manuelle Bearbeitung, erneute Registrierung und Mautgebühr, höhere Kategoriegebühr, wiederholte Bankgebühren, SMS, Verluste durch Währungsumrechnung) trägt ausschließlich der Betreiber.
Über das Ticketsystem eingereichte Comfortia-Anfragen werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und umgesetzt.
Der Comfortia-Service ist ein vom Betreiber freiwillig gewährtes Garantieelement, das die dem Verbraucher zustehenden gesetzlichen Rechte (z.B. im Falle von mangelhafter Leistung) nicht berührt oder einschränkt.
* Bei vignettes für ein Jahr ist keine Stornierung möglich, es kann jedoch ein Tausch beantragt werden!
4.2 Auxil
Der integrierte Auxil-Service bietet im Rahmen des hier bestellten Fahrzeugregistrierungsdienstes rechtliche Unterstützung, falls der Besteller für einen Grund eine Strafe erhält, der direkt mit der hier bestellten Dienstleistung zusammenhängt.
Typische Gründe hierfür können sein:
-
Nachträglicher Kauf: Die Straßenbenutzungsberechtigung wurde nicht vor Fahrtantritt auf der gebührenpflichtigen Strecke erworben (oder nach Ablauf der Kulanzzeit), sodass eine Strafe verhängt wurde.
-
Tippfehler bei den Daten: Bußgeld infolge falsch oder fehlerhaft eingegebener Fahrzeugdaten (z. B. Kennzeichen- oder Ländercode-Fehler) bei der Bestellung.
-
Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Die Straßenbenutzungsgebühr wurde nicht für die zutreffende Kategorie des Fahrzeugs entrichtet, daher wurde eine Strafe verhängt.
-
Falsches Zielland ausgewählt: Registrierung einer vignette für das falsche Zielland.
-
Falscher Ländercode: Angabe eines falschen Ländercodes beim Kauf, der zu einer Bußgeldverhängung gegenüber dem Fahrzeug oder dessen Halter führte.
In den vorgenannten Fällen ist der Besteller berechtigt, sich innerhalb von 180 Tagen nach Bestellung mit den Unterlagen zur Strafe an den Betreiber zu wenden.
Der Besteller ist verpflichtet, die behördliche Bußgeldbenachrichtigung/zahlschein und alle relevanten Unterlagen einzureichen; danach kann er die aktive rechtliche Unterstützung des Betreibers anfordern.
Der Betreiber kann in solchen Fällen – nach Bedarf unter Einbeziehung externer rechtlicher Partner – als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde auftreten: Er kann Einspruch einlegen, Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung beantragen oder im Wege der Billigkeit um Herabsetzung des Bußgeldbetrags ersuchen.
In bestimmten Einzelfällen kann der Betreiber dem Besteller sogar das Bußgeld vollständig erstatten (bis maximal 300 EUR) – selbst wenn das Bußgeld ausschließlich durch einen Fehler des Bestellers verursacht wurde. Eine solche Kompensation ist nur möglich, wenn der Betreiber unter Berücksichtigung aller Umstände entscheidet, dass auch eine Verzögerung oder der Fehler bei der vom Betreiber erbrachten Dienstleistung zur Strafe beigetragen haben kann oder ein sonstiger Billigkeitsgrund vorliegt. Eine solche positive Entscheidung erfolgt nicht automatisch, es besteht kein konkretes Versprechen, jeder Fall wird individuell geprüft.
Die Inanspruchnahme des Auxil-Services berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf Rechtsbehelf gemäß den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die von Auxil angebotene Hilfe ist ein freiwilliges Engagement des Betreibers zur Unterstützung des Bestellers vor Behörden, garantiert jedoch nicht die Löschung oder Reduzierung der Strafe.
Auxil gilt nicht für Fälle, in denen der Besteller Straßen benutzt, auf denen keine, bzw. nicht hätte gültige Berechtigung bestehen können (z. B. kostenpflichtige Sonderabschnitte, Brücken, Tunnel).
5.1 Verantwortungsbereich des Bestellers
Allein die erfolgreiche Durchführung der Zahlungstransaktion bedeutet nicht, dass die Straßenbenutzungsberechtigung in Kraft getreten ist – die vignette ist erst dann gültig, wenn alle vom System gesendeten Bestätigungen eingegangen sind und der Besteller die darin enthaltenen Daten (Fahrzeugdaten, persönliche Daten, Datum, Land usw.) geprüft und für korrekt befunden hat. Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktions-ID) berechtigen nicht allein zur Straßenbenutzung.
Im Falle einer Strafe oder eines anderen Anspruchs können nur die tatsächlich aktivierte Straßenbenutzungsberechtigung (bzw. deren Fehlen) einen Durchsetzungsgrund darstellen. Gebührpflichtige Straßen dürfen nur benutzt werden, wenn der erforderliche elektronische Nachweis der Berechtigung vorliegt und die Daten mit jenen aus der Bestellung übereinstimmen.
Der Betreiber führt jede Bestellung ausschließlich anhand der vom Besteller übermittelten Daten aus und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bereits für denselben oder einen überlappenden Zeitraum eine gültige Berechtigung für das Fahrzeug bestand oder ob die Fahrzeugkategorie, das Länderkürzel und das Kennzeichen korrekt sind.
Das System führt beim Dateneingang jedoch in vielen Fällen eine technische Syntaxprüfung des Kennzeichens durch und weist den Besteller auf mögliche Tippfehler oder Vertauschungen von „Herkunftsland“ und „Zielland“ hin, um die korrekte Datenerfassung zu unterstützen.
Für die Genauigkeit der angegebenen Daten ist allein der Besteller verantwortlich; Fehler (z. B. Bußgeld aufgrund falscher Kategorie, Ungültigkeit wegen Tippfehlers beim Kennzeichen, falsch eingegebenes Länderkürzel, falsches Zielland) fallen nicht in die Haftung des Betreibers.
Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Rückerstattung vom Betreiber zu verlangen mit der Begründung, dass für das betreffende Fahrzeug für den betreffenden Zeitraum (teilweise oder überschneidend) bereits eine gültige Straßenbenutzungsberechtigung bestanden hat oder die Dienstleistung anderweitig (z. B. bei einem anderen Reseller oder direkt auf der staatlichen Oberfläche) günstiger hätte erworben werden können.
Die Prüfung der Gültigkeit liegt stets in der Verantwortung des Bestellers. Er ist ebenfalls dafür verantwortlich, den Abschluss der Dienstleistung abzuwarten und die gebührenpflichtige Strecke nur bei gültiger Berechtigung zu nutzen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Erfüllung der bestellten Dienstleistung – gemäß obiger Benachrichtigungen – zu akzeptieren, sofern diese entsprechend den übermittelten Daten erfolgt ist. Wenn der Besteller im Zweifelsfall die Gültigkeit nicht prüft und eine Bestellung mehrfach wiederholt und alle erfüllt werden, kann der Preis doppelter Bestellungen nicht zurückgefordert werden, außer gesetzlich anders geregelt.
Bei mehrfachen, unbegründeten Wiederholungskäufen kann der Betreiber aus Kulanz die doppelten Beträge zurückerstatten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Wird eine durch das System angezeigte Schutzsperre (siehe 3.1) vom Besteller ignoriert und die Bestellung ohne Abstimmung vor Ablauf der Sperre wiederholt und erfüllt, trägt der Besteller den Schaden mehrerer Einkäufe.
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde
Im Verlauf des Kaufprozesses trifft der Besteller auf Elemente (Checkboxen), deren Annahme – entsprechend der Richtlinie 2011/83/EU – Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung ist. Ziel dieser Elemente ist es sicherzustellen, dass der Besteller vor Vertragsabschluss die AGB, den Datenschutzhinweis und sonstige verpflichtende Erklärungen kennen und ausdrücklich annehmen kann. Auf der Kassenoberfläche und auf der Zahlungsseite werden der zu zahlende Gesamtbetrag – inklusive Steuern – mindestens zweimal klar angezeigt (inklusive Währung). Die Rechnung/Quittung kann aus steuerlichen Gründen Einzelposten enthalten, dies beeinträchtigt jedoch nicht die beim Kauf kommunizierte Gesamtsumme.
Nach Abschluss des Kaufs ist der Besteller grundsätzlich nicht berechtigt, die Transaktionssumme oder die berechnete Gebühr anzufechten, wenn diese unmittelbar vor der Zahlung klar eingesehen und genehmigt wurde. Eine teilweise oder vollständige Rückzahlung kann ebenso wenig verlangt werden, weil der Dienst anderswo kostenlos oder günstiger verfügbar gewesen wäre oder weil Bedingungen nicht gelesen, Preise oder Währung missverstanden wurden oder kein weiteres Interesse an der Dienstleistung besteht.
Es liegt in der Verantwortung des Bestellers, die Dienstleistung abzuwarten und ausschließlich dann die gebührenpflichtige Strecke zu befahren, wenn eine gültige Berechtigung vorliegt. Spezielle, besonders gebührenpflichtige Straßenabschnitte (z. B. Brücken, Tunnel) in den einzelnen Ländern müssen beachtet werden; Schäden aus deren Missachtung liegen nicht im Verantwortungsbereich des Betreibers. Informationen zu solchen kostenpflichtigen Sonderabschnitten sind häufig Bestandteil der relevanten Bestellung, jedoch ist der Besteller in erster Linie für die Einhaltung der örtlichen Regeln verantwortlich; trifft er auf Schilder, Bodenmarkierungen, Schranken, Tore, Zahlungsterminals, die auf eine zusätzliche Gebühr hinweisen (d.h. die landesweite oder regionale vignette gilt auf diesem Abschnitt nicht), kann die Nutzung nur auf eigenes Risiko erfolgen, ein Anspruch gegen den Betreiber ist ausgeschlossen.
6.1 Widerrufsrecht
(A) Wenn die Straßenbenutzungsberechtigung noch nicht aktiv ist: In diesem Fall kann der Kauf vor Gültigkeitsbeginn widerrufen werden. Die Stornierung ist über das Online-Kontaktformular zu beantragen; danach erhält der Besteller eine zu unterzeichnende Stornierungserklärung, die spätestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn unterschrieben (Scan oder Foto) zurückzuschicken ist. Nach Eingang dieser Erklärung wird der vollständige gezahlte Betrag automatisch auf das während des Kaufs verwendete Konto/Bezahlmittel zurückerstattet (eine individuelle Kontonummer kann nicht angegeben werden). Der Rückerstattungsprozess wird in der Regel innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Stornierungserklärung eingeleitet; die Gutschrift erfolgt je nach Zahlungsdienstleister voraussichtlich innerhalb von 1–3 Werktagen. In manchen Fällen erscheint die Erstattung nicht als neue Buchung, sondern als Statusänderung der ursprünglichen Transaktion (“reversed”).
„Wurde die Stornierungserklärung mindestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn ordnungsgemäß eingereicht, wird der gesamte gezahlte Betrag zurückerstattet.
(B) Wenn die Straßenbenutzungsberechtigung bereits gültig ist: Eine bereits aktivierte (gültige) Straßenbenutzungsberechtigung kann nicht storniert oder erstattet werden.
Eine Änderung ist dann ausschließlich im Rahmen des Comfortia-Services (Punkt 4.1) und dessen eingeschränktem Funktionsumfang möglich. Mit Beginn der Gültigkeit gilt der Fahrzeugregistrierungsdienst als erfüllt, sodass nach Unions- und nationalem Verbraucherrecht ein Widerruf, eine Rückforderung der bezahlten Beträge oder nachträgliche Anfechtung des Vertrags ausgeschlossen ist.
Angewandte Rechtsvorschriften: Ausnahme nach Artikel 16 Buchstabe a der Richtlinie 2011/83/EU (keine Widerrufsmöglichkeit bei vollständig erbrachter Dienstleistung) und § 29 Abs. (1) Buchst. a der HU-Verordnung 45/2014 (II.26.).
6.2 Kontaktaufnahme
Im Footer der Seite ist eine direkte Kontaktmöglichkeit zum permanenten Kundenservice (Online-Kontaktformular) vorgesehen. Der Kundendienst ist an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr erreichbar; durchschnittliche Antwortzeit zwischen 1–15 Minuten (abhängig von der Auslastung). Nach Auswahl des passenden Supportmenüs kann der Besteller auch angeben, falls seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeitspanne eingetroffen ist. In diesem Fall sendet der Betreiber alle relevanten früheren Bestätigungsmails erneut (typischerweise drei verschiedene Nachrichten) und wiederholt die SMS-Benachrichtigung. Diese Funktion kann pro Bestellung nur einmal genutzt werden – falls die Bestätigungen dann immer noch nicht eintreffen, kann der Kunde ein neues Support-Ticket erstellen. Eingehende Support-Tickets werden vom System in der Regel innerhalb von 1–15 Minuten bearbeitet und je nach Art des Problems unmittelbar beantwortet.
Die Kontaktaufnahme erfolgt grundsätzlich von jeder (vom System akzeptierten) gültigen E-Mail-Adresse. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen kann jedoch nur auf Anfragen reagiert werden, die sich eindeutig einer im System gespeicherten und gültigen Bestellung zuordnen lassen.
Anträge, Beschwerden oder Ansprüche im Namen Dritter, bzw. von einer abweichenden E-Mail-Adresse – selbst wenn sich der Antragsteller als Familienangehöriger, Bevollmächtigter, Sachbearbeiter o. ä. bezeichnet – können nicht bearbeitet werden, außer wenn der tatsächliche (ursprüngliche) Besteller zuvor schriftlich und eindeutig der Vertretung zugestimmt hat und die Vertretungsvollmacht (in unterschriebener Form und unter Beachtung der erforderlichen Datenschutzstandards) beigefügt wurde.
Der Betreiber behält sich die freie Wahl der Kommunikationskanäle vor, auch neben der gesetzlichen Verpflichtung.
Es werden keine eigene telefonische Hotline oder individuelle E-Mail-Adressen bereitgestellt; die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Online-Kontaktformular auf der Plattform.
Damit erfüllt der Betreiber die maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen – insbesondere Artikel 5 Abs. (1) Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Erreichbarkeit) und Artikel 21 der Richtlinie 2011/83/EU (Regelung zum Preis für telefonischen Kundenservice) – vollständig.
In bestimmten Zeiträumen kann auf der Benutzeroberfläche ein „Chat”-Fenster zum Zweck der schnellen Kontaktaufnahme erscheinen; das Fehlen oder die vorübergehende Unerreichbarkeit dieser Funktion ist jedoch nicht beschwerdefähig, da sie ausschließlich als ergänzender, insbesondere informativer Kanal – vorrangig für neue Besucher – bereitgestellt wird.
Nach erfolgreicher Bestellung ist abzuwarten, bis diese abgeschlossen ist (Erbringung der Dienstleistung meist innerhalb von 1-8 Minuten); bis dahin kann für dieselbe Bestellung kein Support-Ticket erstellt werden (z. B. "Ich habe meine Bestellung nicht erhalten").
Da eingehende Bestellungen auf die Bearbeitungswarteliste gesetzt werden, ist es auch nicht möglich, während der Bearbeitungszeit sofort eine Änderung oder Stornierung zu verlangen, bevor die wartende Bestellung abgeschlossen ist.
Ein Änderungsantrag kann eine Minute nach Erfüllung der Bestellung (nach SMS-, E-Mail-Versand) im Rahmen des Comfortia-Service (4.1) eingereicht werden.
6.3 Unlautere Druckausübung
Ein Rückerstattungsanspruch oder eine Beschwerde des Bestellers gilt nur dann als gutgläubig und berechtigt, wenn sie in respektvoller Form und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften eingereicht wird.
Nicht als gutgläubige Beschwerdebearbeitung gilt jede Anspruchsdurchsetzung, die auf unverhältnismäßigem Druck, Drohungen oder einer Schädigung des guten Rufs des Betreibers basiert.
Der Betreiber ist berechtigt, auf diese Weise vorgebrachte Ansprüche ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen und erforderlichenfalls rechtliche Schritte zur Beendigung rechtswidriger Druckausübung sowie zum Schutz seines berechtigten Interesses zu ergreifen.
Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 8–9 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und Punkt 24 der Anlage I (Verbot aggressiver Geschäftspraktiken)
* Anmerkung: Die in diesem Abschnitt enthaltenen Grundsätze, die den Händler betreffen, sind analog auf die Verbraucherseite zu übertragen.
6.3 Bankrückbuchungsverfahren (Chargeback)
Bei Streitigkeiten, Beschwerden oder Fehlern muss der Besteller als Erstes den Kundenservice des Betreibers kontaktieren und eine Klärung vorzugsweise im direkten Dialog oder mittels eines offiziellen alternativen Streitbeilegungsverfahrens (Schlichtungsstelle) gemäß der Richtlinie 2013/11/EU (Verbraucherstreitbeilegung, ADR) anstreben.
Ein ohne vorherige Benachrichtigung des Betreibers eingeleitetes Bankrückbuchungsverfahren (Chargeback/Dispute bei der kartenausgebenden Bank) kann einen Verstoß gegen vertragliche Pflichten und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben darstellen, insbesondere wenn die Dienstleistung entsprechend den AGB erbracht und vom Besteller in Anspruch genommen wurde (friendly fraud).
Der Betreiber ist berechtigt, unbegründete oder missbräuchliche Chargebacks zu dokumentieren, beim Zahlungsdienstleister eine Gegenanzeige zu erstatten und den Besteller von weiteren Dienstleistungen auszuschließen. Im Falle schwerer oder wiederholter Missbräuche kann der Betreiber Schadenersatz zurückfordern, insbesondere, wenn das Chargeback wirtschaftliche oder Reputationsschäden verursacht oder zur Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung des Vertrags mit dem Zahlungsdienstleister führt. Solche Fälle werden vom Betreiber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft und bearbeitet.
Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 6 Abs. (1)–(2) der Richtlinie 2005/29/EG (Verbot irreführender Geschäftspraktiken), relevante Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR), § 6:142 des ungarischen Zivilgesetzbuchs (Haftung für Schäden bei Vertragsverletzung)
7.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
Der Betreiber haftet nicht für Schäden aufgrund falsch oder fehlerhaft angegebener Daten (z. B. Tippfehler beim Kennzeichen, falsch angegebene Fahrzeugkategorie usw.) durch den Besteller, noch wenn der Besteller den Eingang oder die Prüfung der Bestätigungen versäumt hat.
Zudem übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für Zustellungsfehler bei Benachrichtigungen, sofern diese durch fehlerhaft angegebene Kontaktinformationen (z. B. falsche E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) des Bestellers verursacht wurden und das System die Zustellung ansonsten als erfolgreich meldet.
Kann die beauftragte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht durchgeführt werden, ist der Betreiber ausschließlich für die Rückerstattung des vom Besteller gezahlten Betrags auf das ursprüngliche Zahlungsmittel verantwortlich.
Der Betreiber verpflichtet sich, die Bestellungen anhand der übermittelten Daten in den zuständigen offiziellen Registern fachgerecht und innerhalb der Countdown-Frist einzutragen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung zu senden. Technische Fehler und Unregelmäßigkeiten im eigenen Einflussbereich untersucht und beseitigt der Betreiber ohne unangemessene Verzögerung – gegebenenfalls werden eine erneute Ausführung oder anteilige Rückerstattung gewährleistet.
Der Betreiber verpflichtet sich, die Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen – insbesondere der DSGVO – durchzuführen und hierfür geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
7.2 Sonstige Bestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieses Dokuments ungültig, rechtswidrig oder undurchführbar sein sollte, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen AGB unberührt. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch einejenige zu ersetzen oder entsprechend der ursprünglichen Absicht der Parteien und den maßgeblichen Rechtsvorschriften auszulegen.
Das Unterlassen der Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis durch den Betreiber gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn der Betreiber ihn ausdrücklich schriftlich erklärt.
Die Tatsache, dass der Betreiber in einem bestimmten Fall eine vertragliche Klausel nicht strikt durchsetzt, bedeutet nicht, dass künftig auf deren Anwendung verzichtet wird.
Die Nutzung der Plattform und die Bestellung des Dienstes durch den Besteller setzen die Kenntnis und Akzeptanz der Möglichkeiten, Funktionsweisen, technischen Einschränkungen und Risiken des Online-Kaufs voraus; zudem gilt als anerkannt, dass der Besteller keine Fehler in der Funktionsweise der Plattform festgestellt und alle erforderlichen Informationen einsehen und interpretieren konnte sowie die Hinweistexte der Pflicht-Kontrollkästchen bei den obligatorischen Kaufelementen verstanden und unwiderruflich akzeptiert hat.
7.3 Anwendbare Rechtsvorschriften
Für diesen Vertrag und die Dienstleistung gilt das Recht der Europäischen Union und – bei Ausführung in Ungarn – das ungarische Recht. Insbesondere die folgenden Rechtsquellen sind maßgeblich und bilden die Grundlage der AGB:
-
Richtlinie 2011/83/EU – über Verbraucherrechte (gemäß Artikel 16 Buchstabe a steht dem Verbraucher bei vollständig erbrachter Dienstleistung kein Widerrufsrecht zu)
-
Richtlinie 2000/31/EG – über den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere bezüglich der in Artikel 5 festgelegten Informationspflichten)
-
Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – zu Zahlungsdiensten (insbesondere zu Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung und sichere Zahlungen)
-
Richtlinie 2006/112/EG – zur Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuerrichtlinie)
-
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – Datenschutz-Grundverordnung (Grundprinzipien und Sicherheitsanforderungen der Verarbeitung personenbezogener Daten)
-
Ungarisches Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetz V von 2013, Ptk.) – allgemeine Regeln für Verträge und Haftung bei Schädigung
-
Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot von Täuschung und aggressiver Praktiken gegenüber Verbrauchern)
-
Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – über alternative Verbraucherstreitbeilegung (Schlichtungsverfahren)
-
Verordnung 45/2014. (II.26.) – detaillierte Vorschriften für Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmen (nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU)
-
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – EU-Binnenmarktrichtlinie über digitale Dienste, nach der der Betreiber seine Tätigkeit als Anbieter von Informationsgesellschaftsdiensten ausrichtet (die Plattform ist jedoch im Sinne der DSA kein vermittelnder Online-Marktplatz).
- Rechtsdurchsetzung, Beschwerdeverfahren: Der Besteller kann sich mit seiner Beschwerde an den Kundendienst des Betreibers wenden (Punkt 6.2). Kann die Verbraucherstreitigkeit trotz Einigung nicht beigelegt werden, kann der Besteller sich an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung) oder an ein Gericht wenden. Die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) kann ebenfalls zur Beilegung des Streits genutzt werden (verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr).
Aktualisiert: 10.10.2025.