Inhaltsverzeichnis
1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
1.3 Unternehmensdaten
1.4. Plattformdienste
2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes
2.2 Bestellung der Dienstleistung
2.3 Gebühr und Zahlung
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
3.1 Erbringung der Dienstleistung
3.2 Finanzbeleg
3.3 Zugang zur Rechnung und Quittung
4.1 Comfortia
4.2 Auxil
5.1 Verantwortung des Bestellers
5.2 Beanstandung der Bestellung, Beschwerde
6.1 Widerrufsrecht
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Unlautere Druckausübung
6.4 Bankliches Chargeback-Verfahren
7.1 Verantwortung des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
7.3 Anwendbare Rechtsvorschriften
1.1 Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Domains (URL-Adressen), die den offiziellen Zugriff auf diese Website (unabhängiges internationales Registrierungsportal) gewährleisten, einschließlich aller damit verbundenen mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der zugehörigen Netzwerkdienste und Oberflächen.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über Verbraucherrechte) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr), sowie die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften.
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren, wenn er über dieses Portal eine Fahrzeugregistrierungsdienstleistung in Anspruch nimmt.
Die endgültige Bestätigung der Bestellung durch Zahlung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Im Laufe des Bestellvorgangs trifft der Besteller auf Kontrollkästchen (Checkboxen), die die wichtigsten Informationen klar und direkt enthalten und einen unmittelbaren Zugriff auf dieses Dokument sowie auf weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen ermöglichen.
Das Ankreuzen dieser Checkboxen ist Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung und gilt als ausdrückliche Willenserklärung des Bestellers zur Annahme. Die Annahme durch den Besteller – gemäß Artikel 6 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU – entfaltet auch dann Rechtswirkung, wenn der Betreiber die Bedingungen in leicht zugänglicher Form bereitgestellt hat und die Annahme ausdrücklich erklärt wurde.
Diese Willenserklärung beinhaltet auch die Erklärung des Bestellers, dass ihm bewusst ist: der Vertragsabschluss begründet eine Zahlungsverpflichtung, und sofern die Leistung unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt, besteht nach Erbringung der Dienstleistung kein Widerrufsrecht mehr (siehe Punkt 6.1).
Der Vertragsinhalt wird durch die zwingenden Rechtsvorschriften sowie dieses Dokument gemeinsam bestimmt. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien, die Voraussetzungen des Vertragsschlusses und der Vertragserfüllung, die Zahlungsmodalitäten, die Haftungsbestimmungen sowie die Widerrufs- und Rechtsbehelfsregeln.
1.3 Unternehmensdaten
- Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13, Handelsregisternummer: 13 09 186967
ID für Regierungsdokumente und amtliche Dienstleistungen: 5-6127000034822/A
Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).
* Der Verkauf von ungarischen vignettes basiert auf dem zentralisierten Mobilverkaufsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
Link zur Regierungswebsite anzeigen
1.4 Plattformdienste
Das Online-System bietet einen unabhängigen, internationalen Fahrzeugregistrierungsdienst, der die Registrierung von Straßenbenutzungsgebühren mehrerer Länder auf einer einheitlichen Oberfläche ermöglicht.
Ziel des Dienstes ist es, den Nutzern eine schnelle, sichere und bequeme Registrierung über eine mehrsprachige Plattform, verschiedene Zahlungsmethoden und einen rund um die Uhr erreichbaren Kundendienst zu bieten.
Der Begriff „vignette“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch weit verbreitet; die vom Portal angebotene Dienstleistung bezieht sich jedoch tatsächlich auf die Online-Registrierung der Straßenbenutzungsberechtigung und nicht auf die Ausstellung einer physischen vignette.
Im Verlauf des Kaufs und an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den verpflichtend anzukreuzenden Checkboxen und in der Bestellübersicht, weist das System ausdrücklich darauf hin, dass Gegenstand der Bestellung die Fahrzeugregistrierungsdienstleistung ist.
Das System kann für bestimmte Länder über einen offiziellen Partnerstatus verfügen; darüber wird im Verlauf des Kaufs auf der Oberfläche eindeutig informiert.
Ist eine solche Kennzeichnung in einem Segment nicht sichtbar, so handelt der Betreiber für das jeweilige Land als unabhängiger, eigenständiger Registrierungsdienstleister auf Grundlage des erteilten Auftrags mit den übermittelten Fahrzeugdaten und gibt diese in das behördliche System ein.
Der Betreiber prüft nicht das Verhältnis zwischen der bestellenden Person und dem angegebenen Fahrzeug; der Fahrzeugregistrierungsauftrag kann von jedermann unabhängig vom Verhältnis zum Fahrzeug initiiert werden.
Der Betreiber betont auf allen Oberflächen seinen unabhängigen Status und vermeidet ausdrücklich Bezeichnungen, Symbole, Designelemente oder Gestaltungen, die einen Bezug zu offiziellen staatlichen vignette-Portalen oder Partnerschaften herstellen könnten.
Basierend auf Kundenfeedback wird die Kommunikation laufend angepasst, um eventuelle, durch maschinelle Übersetzung entstandene Missverständnisse zu vermeiden und den Status sowie den Charakter der Dienstleistung eindeutig darzustellen.
2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes
Der Fahrzeugregistrierungsdienst des Portals besteht aus zwei untrennbaren Elementen: (a) der Bearbeitung der Fahrzeugregistrierung und (b) dem offiziellen behördlichen Eintrag der Straßenbenutzungsberechtigung.
Der Betreiber erhebt eine Fahrzeugregistrierungsgebühr, die von der amtlichen Gebühr getrennt ist, jedoch im Bestellprozess beide Posten als Gesamtbetrag inklusive Steuern ausgewiesen werden,
gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU und § 11 Absatz (1)–(2) der Verordnung 45/2014. (II.26.), als Standardanzeige und zu zahlender Endbetrag der Dienstleistung.
Untrennbare Bestandteile des Fahrzeugregistrierungsdienstes (zusätzlich zum behördlichen Eintrag der Straßenbenutzungsberechtigung) sind:
-
SMS-Benachrichtigung über die erfolgreiche Registrierung
-
24/7 erreichbarer Kundenservice
-
Comfortia-Austauschgarantie-Service (siehe Punkt 4.1)
-
Auxil-Bußgeldmanagement-Service (siehe Punkt 4.2)
Angewandte Rechtsvorschrift: Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU.
2.2 Bestellung der Dienstleistung
Im Rahmen der Bestellung ist der Besteller verpflichtet, alle durch das jeweilige Mautsystem geforderten Angaben zu machen. Dazu zählen in der Regel: Fahrzeugkategorie, Nationalitätskennzeichen (KZ-Präfix), das amtliche Kennzeichen selbst, das geplante Startdatum und die Gültigkeitsdauer der Straßenbenutzung, der mit der vignette abzudeckende Bereich (Land oder Region) sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Einige Länder können zusätzliche Angaben verlangen (z.B. Fahrgestellnummer, Passnummer, Name); diese Datenanforderungen beruhen nicht auf einer Entscheidung des Betreibers, sondern auf den jeweiligen offiziellen Vorgaben des nationalen Mautsystems.
Details zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung (verfügbar: länderspezifischer Link – im Footer).
2.3 Gebühr und Zahlung
Das Zusammenfassungsfenster auf der Bezahlseite enthält eine Übersicht aller eingegebenen Angaben sowie die für das jeweilige Geschäft zu zahlende Gesamtgebühr für die Fahrzeugregistrierung (inklusive der behördlichen Gebühr für die Straßenbenutzung). Somit wird auf der Oberfläche ein einziger, brutto Endbetrag angezeigt. Dieser Betrag beinhaltet sämtliche anfallenden Kosten und Steuern; es fallen weder im weiteren Zahlungsprozess noch danach zusätzliche Gebühren für den Besteller an. Es handelt sich nicht um ein automatisches oder sich verlängerndes Abonnement, und auch später werden keine versteckten Gebühren abgebucht.
Im letzten Schritt erscheint die Bank-Zahlungsoberfläche, auf der der zu zahlende Endbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. So kann der Besteller vor Bestätigung der Zahlung nochmals alle Zahlbeträge und die verwendete Währung überprüfen.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie (2005/29/EG).
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
a) Für Straßenbenutzungsberechtigungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten handelt der Dienstleister als Agent zugunsten der nationalen Mautanbieter auf Grundlage der übermittelten Fahrzeugdaten.
Im Zusammenhang mit den vom Dienstleister erbrachten Online-Dienstleistungs- und Komfortleistungen wird der jeweilige Umsatzsteuersatz des Landes angewendet, dessen vignette gekauft wird.
b) In Ländern außerhalb der Europäischen Union – Weißrussland, Moldawien und Schweiz – gilt die Straßenbenutzungsberechtigung als Drittlandsleistung.
In diesen Fällen kommt der am Sitz des Dienstleisters geltende Umsatzsteuersatz zur Anwendung.
c) Die für die Dienstleistung geltenden Umsatzsteuersätze:
Weißrussland – 27 % MwSt (ungarischer Satz entsprechend Sitz des Dienstleisters), Moldawien – 27 % MwSt (ungarischer Satz entsprechend Sitz des Dienstleisters), Schweiz – 27 % MwSt (ungarischer Satz entsprechend Sitz des Dienstleisters),
Österreich – 20 %, Tschechien – 21 %, Rumänien – 21 %, Slowenien – 22 %, Bulgarien – 20 %, Litauen – 21 %, Slowakei – 23 %.
Angewandte Rechtsvorschriften:
– Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, Artikel 31a Absatz (2) Buchstabe j
– Richtlinie 2006/112/EG des Rates, Artikel 47
Die Annahme des Registrierungsdienstes erfolgt durch das Ankreuzen der auf der Bezahloberfläche angezeigten, verpflichtenden Checkboxen.
Der Dienstleister vermittelt im Auftrag und im Namen des Bestellers die Straßenbenutzungsberechtigung zugunsten folgender Emittenten:
Österreich – ASFINAG (Autobahn- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft), Schnirchgasse 17 (Austro Tower), Wien, 1030
Tschechien – Staatsfonds für Verkehrsinfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, Prag 9, 19000
Rumänien – Nationale Straßeninfrastrukturverwaltungsgesellschaft (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), B-dul Dinicu Golescu 38., Bukarest (Sektor 1), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Slowenische Autobahn AG), Ulica XIV. divizije 4., Celje, 3000
Slowakei – Slowakische Straßenverwaltung (Slovenská správa ciest, SSC), Dúbravská cesta 115/22, Bratislava – Karlova Ves, 84104
Bulgarien – Straßeninfrastrukturagentur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура" – Национално Тол Управление), Blvd. Nikola Petkov 86., Sofia, 1618
Schweiz – Eidgenössisches Amt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Taubenstrasse 16., Bern, 3003
Moldawien – Nationale Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Str. Bucuriei 12A, Chisinau, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (Litauische Straßenverwaltung), Kauno g. 22-202, Vilnius, 03212
Weißrussland – Generaldirektion Belavtodor, Zagorodny per. 58A, Minsk, 220073
* Der Verkauf von ungarischen vignettes basiert auf dem zentralisierten Mobilverkaufsdienst der Nemzeti Mobilfizetési Zrt.
3.1 Erbringung der Dienstleistung
Nach erfolgreicher Zahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im System des Ziellandes. Gleichzeitig erscheint für den Besteller auf der Oberfläche ein Countdown-Fenster, das die voraussichtliche Bearbeitungszeit anzeigt, und eine automatische E-Mail-Benachrichtigung über die erste Bestellbestätigung wird an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Diese Bestätigung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Dienstleistungsbeginn – die Fahrzeugregistrierung – erfolgt ist. Zugleich wird aber auch klargestellt, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen ist und die Straßenbenutzungsberechtigung bis zum Eingang der endgültigen (abschließenden) Bestätigung noch aussteht.
Die typische Bearbeitungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ca. 16 Minuten); in Ausnahmefällen (z.B. bei überlasteten externen Systemen) kann diese länger sein.
Kann die Dienstleistung innerhalb der Wartezeit nicht erbracht werden und führt dies zu einer für den Besteller unzumutbaren Verzögerung (z.B. erhebliche zusätzliche Wartezeit auf der Straße wegen eines externen Fehlers im Mautsystem), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In diesem Fall erhält der Besteller eine Stornierungsbenachrichtigung per E-Mail und SMS; die Finanztransaktion wird rückabgewickelt (die gezahlte Gesamtsumme wird gutgeschrieben), der ausgestellte Beleg erhält einen Stornierungsvermerk. Das System verhindert außerdem temporär eine erneute Bestellung unter denselben Bedingungen, um Mehrfachbestellungen durch wiederholte Versuche zu vermeiden.
Sobald die erfolgreiche Fahrzeugregistrierung im Mautsystem des Ziellandes abgeschlossen ist, erhält der Besteller unverzüglich eine endgültige Bestätigungs-E-Mail über die Erbringung der Dienstleistung. Diese enthält die detaillierten Bestelldaten; zudem wird der Link zum Download des Finanzbeleges (Rechnung oder Quittung) in einer separaten E-Mail zugestellt.
Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Betreiber die vom Besteller angeforderte Fahrzeugregistrierung vollständig ausgeführt hat – d. h. die erforderlichen Fahrzeugdaten aufgenommen und im elektronischen Register der zuständigen Straßenbehörde validiert, die Straßenbenutzungsberechtigung beschafft und darüber eine Bestätigung an den Besteller gesendet hat. Zu diesem Zeitpunkt informiert der Betreiber den Besteller zusätzlich per SMS an die angegebene Telefonnummer, um Missverständnisse wegen möglicher E-Mail-Zustellfehler zu vermeiden und eine mehrkanalige Benachrichtigung sicherzustellen.
In einigen Ländern ist die sogenannte „Zusatzkauf“-Funktion (z.B. Verlängerung während laufender Gültigkeitsdauer) aus regulatorischen Gründen nicht möglich – auch nicht bei teilweiser Überschneidung. Das bedeutet, wenn der Besteller eine Straßenbenutzungsberechtigung für einen Zeitraum erwirbt, der bereits (teilweise) durch eine andere gültige Berechtigung abgedeckt ist oder deren Gültigkeit überlappt, erlaubt das System keine Verlängerung oder Ergänzung der vorherigen Berechtigung. In diesem Fall beginnt die Gültigkeit der neuen vignette automatisch nach Ablauf der bisherigen Berechtigung, und zwar genau für den im Auftrag angegebenen und bezahlten Zeitraum.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass in solchen Fällen – aufgrund der lokalen gesetzlichen Einschränkungen und der Vorgaben des jeweiligen offiziellen Mautsystems – keine Rückerstattung möglich ist.
Mit Absenden der Bestellung akzeptiert der Besteller ausdrücklich, dass ein etwaiger zeitlicher Versatz aus den oben genannten Gründen außerhalb der Verantwortung des Dienstleisters liegt und keinen Anspruch auf Rückerstattung begründet.
3.2 Finanzbeleg
Gleichzeitig mit der Erfüllung der Bestellung erhält der Besteller den Link zum Finanzbeleg (Rechnung oder Quittung) per separater E-Mail. Wünscht der Besteller keine Rechnung (Checkbox „Rechnung anfordern“ nicht angekreuzt) und hat keine Rechnungsdaten angegeben, erstellt das System automatisch eine Quittung.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2006/112/EG der Europäischen Union über die Mehrwertsteuer, Artikel 226, sowie das ungarische MwSt-Gesetz (CXXVII von 2007) §§ 166 (1), 169–171.
Der Finanzbeleg kann je nach Land eine detaillierte Aufschlüsselung der Geschäftskosten (Nettobetrag, weitergebene Steuer usw.) enthalten; das steht nicht im Widerspruch zur Tatsache, dass der Besteller beim Kauf über den Brutto-Endbetrag informiert wurde (siehe Punkt 2.3).
Wegen der steuerlichen Verpflichtungen ist der Betreiber verpflichtet, auf der ausgestellten Rechnung die Bemessungsgrundlage, den jeweils angewandten Steuersatz und die übertragene Steuer auszuweisen.
Während des Kaufs bestätigt der Besteller durch Ankreuzen einer verpflichtenden Checkbox, dass er den genauen Dienstleistungsumfang (insbesondere die Fahrzeugregistrierungsleistung und den zu zahlenden Gesamtbetrag) vollständig zur Kenntnis genommen hat, so dass ihm vor Vertragsschluss umfassende Informationen zur Verfügung standen.
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, Rechnungen zum Zwecke des Vorsteuerabzugs auszustellen. Mit der Eingabe der Rechnungsdaten während des Bestellvorgangs erklärt der Besteller, die Dienstleistung als Endverbraucher in Anspruch zu nehmen.
Eine vom Dienstleister im Auftrag des Bestellers (oder aus technischen Gründen) ausgestellte Korrektur- oder Stornorechnung (belegersetzendes Dokument) ändert oder storniert die Angaben der ursprünglichen Rechnung gemäß § 170 MwStG.
Der Besteller erkennt an, dass in seiner Buchführung stets der zuletzt ausgestellte, gültige Beleg maßgeblich ist.
Angewandte Rechtsvorschrift: Gesetz CXXVII von 2007 über die Mehrwertsteuer (insbesondere §§ 166(1), 169–171), Richtlinie 2006/112/EG Artikel 369a–369k.
3.3 Zugang zur Rechnung und Quittung
Nach erfolgreichem Kauf erhält der Besteller in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail einen Link zum Download der Rechnung/Quittung. Vor dem Herunterladen muss der Besteller einen CAPTCHA-Roboterschutz und eine E-Mail-Bestätigung durchlaufen.
Der Finanzbeleg ist ab dem Kaufdatum 365 Tage lang über den zugestellten Link abrufbar.
Angewandte Rechtsvorschrift: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (GDPR) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f – Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit.
4.1 Comfortia
Der integrierte Comfortia-Service bietet über die Standard-Registrierungsleistungen hinaus Mehrwertleistungen, auf die der Besteller wie folgt Anspruch hat:
-
Tausch bei falscher Kennzeicheneingabe: Sofortige oder zukunftswirksame kostenlose Korrektur eines versehentlich falsch eingegebenen Kennzeichens (einmalig).
-
Tausch des Nationalitätskennzeichens: Sofortige oder spätere Korrektur eines falsch angegebenen Nationalitätskennzeichens (einmalig).
-
Korrektur der Fahrzeugkategorie: Sofortige oder spätere Korrektur der gewählten Fahrzeugkategorie (einmalig) – auch wenn die neue Kategorie einen höheren Preis hat (die Differenz trägt der Betreiber).
-
Änderung des Ziellandes: Sofortige oder spätere Korrektur des Ziellandes (einmalig) – auch wenn das im normalen Verfahren aufgrund länderspezifischer Unterschiede nicht möglich wäre.
-
Änderung des Beginns der Gültigkeit: Sofortige oder spätere Korrektur eines falsch eingegebenen Startdatums (einmalig).
-
Schutz gegen Teilfehler bei der Dateneingabe: Die automatische und ggf. manuelle Überprüfung des Systems auf offensichtliche Tippfehler.
-
Stornierungsmöglichkeit: Rückerstattung des Betrags einer noch nicht aktiven Straßenbenutzungsberechtigung (volle Rückerstattung), wenn die Dienstleistung spätestens 24 Stunden vor Beginn storniert wird. * (Ausnahme: jährliche vignette, siehe unten.)
* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern ist ein freiwilliges, vor Dienstleistungsbeginn eingeräumtes Rücktrittsrecht des Betreibers, das unabhängig von den Bedingungen des ursprünglichen vignette-Ausstellers für den gesamten Dienst gilt.
Bei jährlichen vignettes ist eine Stornierung nicht möglich, aber ein Tausch kann beantragt werden!
Das Schutzsystem gegen Teilfehler gewährleistet, dass offensichtliche Fehler bei der Dateneingabe zuerst automatisch, im Bedarfsfall dann manuell durch den Kundendienst herausgefiltert und korrigiert werden. In solchen Fällen ist der Betreiber berechtigt, den Besteller zur Stellungnahme zu kontaktieren oder – wenn der Fehler eindeutig ist – die Korrektur auch ohne dessen Mitwirkung vorzunehmen. Dieser Service erleichtert die rechtmäßige Vermeidung von Bußgeldern (z.B. damit eine Registrierung nicht wegen eines Tippfehlers als ungültig gilt).
Pro Bestellung können maximal zwei verschiedene Comfortia-Korrekturanträge (je einmal) geltend gemacht werden. Die Aktivierung des Teilfehler-Schutzes zählt nicht zum Korrekturkontingent.
Sämtliche im Rahmen von Comfortia entstandenen Zusatzkosten (z.B. zusätzlicher Aufwand für die Sachbearbeitung, Neuregistrierung eines Fahrzeugs und dessen Mautgebühr, Aufpreis für eine höhere Kategorie, erneute Bankgebühren, SMS, Wechselkursverluste) trägt ausschließlich der Betreiber.
Über das Support-Ticketsystem eingereichte Comfortia-Anträge werden im Regelfall innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und umgesetzt.
Der Comfortia-Service ist eine freiwillige Garantieleistung des Betreibers, die die dem Verbraucher gesetzlich zustehenden Rechte (z.B. bei Nichterfüllung) nicht einschränkt oder berührt.
4.2 Auxil
Auxil ist ein Integrationsservice, der im Rahmen des bestellten Fahrzeugregistrierungsdienstes rechtliche Unterstützung bietet, falls der Besteller wegen eines unmittelbar mit dem registrierten Dienst in Zusammenhang stehenden Grundes ein Bußgeld erhält.
Typische Gründe hierfür sind:
-
Nachträglicher Kauf: Die Straßenbenutzungsberechtigung wurde nicht vor Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitt erworben (bzw. die Toleranzzeit wurde überschritten), weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.
-
Falsche Angaben: Bußgeld wegen Tippfehlern oder falscher Angabe von Fahrzeugdaten (z.B. Kennzeichen oder Nationalitätskennzeichen) bei der Bestellung.
-
Falsche Fahrzeugkategorie: Das Entgelt wurde nicht in der richtigen Kategorie gezahlt, weshalb ein Bußgeld verhängt wurde.
-
Falsches Zielland: Registrierung einer vignette für das falsche Zielland.
-
Falsches Nationalitätskennzeichen: Bußgeld wegen fehlerhaftem Nationalitätskennzeichen (Länderkürzel).
In den oben genannten Fällen kann der Besteller innerhalb von 180 Tagen nach der Bestellung unter Vorlage der Bußgeldunterlagen an den Betreiber wenden.
Der Besteller ist verpflichtet, den behördlichen Bußgeldbescheid/Zahlungsvordruck sowie alle relevanten Dokumente einzureichen und kann anschließend die aktive rechtliche Unterstützung des Betreibers beantragen.
Der Betreiber – ggf. unter Einbeziehung externer juristischer Partner – handelt sodann als Bevollmächtigter vor der zuständigen Behörde, kann Rechtsmittel einlegen, Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung beantragen oder aus Kulanz die Minderung des Bußgeldes ersuchen.
In besonderen, nachvollziehbaren Einzelfällen kann der Betreiber sogar den Bußgeldbetrag selbst (bis max. 300 EUR) ersetzen – auch dann, wenn der Fehler ausschließlich auf Seiten des Bestellers lag. Eine solche Kulanzregelung erfolgt jedoch ausschließlich fallweise nach umfassender Einzelfallprüfung; es besteht kein Anspruch und keine automatische Zusage.
Die Inanspruchnahme von Auxil berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf allgemeinen Rechtsschutz. Die von Auxil gewährte Hilfe ist ein freiwilliges Angebot des Betreibers und unterstützt das Verfahren des Bestellers vor der Behörde; sie garantiert jedoch nicht die Aufhebung oder Minderung der Strafe.
Auxil ist nicht anwendbar, wenn der Besteller Abschnitte befährt, die von seiner Bestellung nicht abgedeckt sind bzw. nicht hätten abgedeckt werden können (z.B. Abschnittsmaut, Brücken- oder Tunnelgebühr).
5.1 Verantwortung des Bestellers
Die erfolgreiche Zahlungsabwicklung bedeutet nicht automatisch, dass die Straßenbenutzungsberechtigung aktiv ist – die vignette ist ausschließlich mit Zugang zu sämtlichen Bestätigungen durch das System und Überprüfung der entsprechenden Daten (Fahrzeugdaten, persönliche Daten, Datum, Land usw.) durch den Besteller gültig. Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktionsnummer) berechtigen allein nicht zur Fahrt auf gebührenpflichtigen Straßen.
Bei Bußgeld- oder Schadensersatzansprüchen ist ausschließlich die tatsächlich aktive Straßenbenutzungsberechtigung (bzw. deren Fehlen) maßgeblich. Gebührenpflichtige Abschnitte dürfen nur dann genutzt werden, wenn die elektronische Berechtigung beim Besteller vorliegt, gültig ist und mit den angegebenen Bestelldaten übereinstimmt.
Jede Bestellung wird vom Betreiber ausschließlich auf Grundlage der vom Besteller bereitgestellten Daten bearbeitet; der Betreiber ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob für das angegebene Fahrzeug bzw. den Zeitraum bereits eine gültige Berechtigung bestand oder ob die eingegebenen Fahrzeugdaten korrekt sind.
Das System selbst führt bei der Dateneingabe in vielfältigen Fällen technische Syntaxprüfungen am Kennzeichenformat durch und warnt bei Verdacht auf Tippfehler oder Verwechslung von „Heimatland“ und „Zielland“ – dies dient der besseren Datenerfassung.
Für die Richtigkeit aller angegebenen Daten ist der Besteller voll verantwortlich, und er erkennt an, dass etwaige aus falscher Angabe resultierende Fehler (z.B. Bußgeld wegen falscher Kategorie, Ungültigkeit wegen falschem Kennzeichen, falsches Nationalitätskennzeichen, falsches Zielland) nicht in den Verantwortungsbereich des Betreibers fallen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Betreiber eine Rückerstattung zu verlangen mit dem Verweis, dass für das betreffende Fahrzeug für denselben (ggf. sich überschneidenden) Zeitraum bereits eine gültige Berechtigung bestand oder dass die Dienstleistung anderswo (z.B. bei einem anderen Wiederverkäufer oder auf einer staatlichen Plattform) günstiger erhältlich gewesen wäre.
Die Überprüfung der Gültigkeit liegt stets in der Verantwortung des Bestellers. Der Besteller ist ebenfalls dafür verantwortlich, die vollständige Leistungserbringung abzuwarten und gebührenpflichtige Straßenabschnitte erst nach Erhalt der gültigen Berechtigung zu nutzen.
Der Besteller ist zur Annahme der Dienstleistung verpflichtet, sofern diese gemäß den angegebenen Daten erbracht wurde. Bei fehlender Überprüfung der Gültigkeit oder mehrfacher wiederholter Bestellung durch den Besteller (und Erfüllung aller Aufträge) kann der Betrag für Mehrfachbestellungen nicht zurückgefordert werden – es sei denn, der doppelte Erwerb ist nachweislich auf einen technischen Fehler des Systems zurückzuführen oder gesetzlich anders geregelt.
Bei mehrfachen, unbegründeten Doppelbestellungen kann der Betreiber aus Kulanz Rückerstattungen anbieten, dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Falls der Besteller ohne Abstimmung eine weitere Bestellung vor Ablauf einer vom System angezeigten Schutzsperre (siehe 3.1) aufgibt und diese bearbeitet wird, trägt er sämtliche Schäden aus Mehrfachkäufen selbst.
Im Fall einer rumänischen vignette (Rovinieta, Maut) ist die Korrektur einer versehentlich falsch eingegebenen Fahrgestellnummer nicht möglich; dies muss vom Kunden direkt bei der rumänischen Mautbehörde mit Vorlage der Dokumente beantragt werden.
Zur Vermeidung von Tippfehlern wird beim Erwerb einer Rovinieta ein zusätzliches Bestätigungsfenster für die Fahrgestellnummer angezeigt, wie auch üblicherweise beim Kennzeichen.
5.2 Beanstandung der Bestellung, Beschwerde
Im Bestellvorgang erscheinen Elemente mit aktiver Zustimmungserfordernis (Checkboxen) im Einklang mit der Richtlinie 2011/83/EU; deren Akzeptanz ist Voraussetzung für die endgültige Bestellung. Ziel dieser Elemente ist es, sicherzustellen, dass der Besteller vor Vertragsabschluss die AGB, die Datenschutzerklärung und weitere erforderliche Erklärungen zur Kenntnis nimmt und diese ausdrücklich akzeptiert. Auf der Bezahlseite und der Bankzahlseite wird der zu zahlende Endbetrag – als einziger Bruttobetrag – mindestens zweimal eindeutig angezeigt (inkl. Währungsangabe). Aus steuerlichen Gründen können die Rechnungspositionen einzeln aufgelistet werden, dies ändert jedoch nichts an der Gültigkeit des vorab kommunizierten Gesamtpreises.
Nach Abschluss des Kaufs ist der Besteller grundsätzlich nicht berechtigt, den Betrag oder die Höhe der erhobenen Gebühr zu beanstanden, wenn er diese vor der Zahlung eindeutig gesehen und genehmigt hat. Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Dienstleistung kostenlos oder günstiger anderswo erhältlich gewesen wäre oder der Besteller die Bedingungen nicht gelesen, den Preis oder die Währung missverstanden hat oder aus beliebigen Gründen kein Interesse mehr an der Dienstleistung besteht.
Der Besteller ist dafür verantwortlich, die vollständige Leistungserbringung abzuwarten und erst danach – mit gültiger Berechtigung – den gebührenpflichtigen Abschnitt zu nutzen. Besondere landesspezifische, separat gebührenpflichtige Straßenabschnitte (z.B. Brücken, Tunnel) sind ebenfalls zu beachten; für Schäden aus deren Missachtung haftet der Betreiber nicht. Informationen über derartige zusätzliche Gebührenabschnitte werden dem Besteller in vielen Fällen gesondert mitgeteilt; der Besteller hat vorrangig die lokalen Vorschriften zu beachten. Stößt er unterwegs auf Hinweise, Markierungen, Schranken, Tore oder Zahlungsterminals, aus denen hervorgeht, dass eine zusätzliche Gebühr erforderlich ist (d.h. die landesweite oder regionale vignette gilt nicht für diesen Abschnitt), erfolgt die Nutzung dieser Strecke auf eigenes Risiko; eine Haftung des Betreibers ist hier ausgeschlossen.
6.1 Widerrufsrecht
Gesetzliches Widerrufsrecht: Gemäß der Richtlinie 2011/83/EU und der Verordnung 45/2014. (II.26.) Korm. steht dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Sollte der Besteller jedoch während des Kaufs ausdrücklich der sofortigen Erbringung der Dienstleistung zustimmen (durch Ankreuzen der entsprechenden Checkbox) und zur Kenntnis nehmen, dass mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung das Widerrufsrecht erlischt, entfällt dieses mit Leistungserbringung. Da der Betreiber die Fahrzeugregistrierung unmittelbar nach Zahlungseingang durchführt, erfolgt die Leistungserbringung in der Regel binnen weniger Minuten, so dass das Widerrufsrecht praktisch zeitgleich erlischt.
Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 16 Buchstabe a der Richtlinie 2011/83/EU (Ausnahme für vollständig erfüllte Dienstleistungen) und § 29 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung 45/2014. (II.26.) Korm.
Comfortia-Stornierungsmöglichkeit (freiwilliges Angebot): Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus bietet der Betreiber im Rahmen des Comfortia-Dienstes (siehe Punkt 4.1) folgende freiwillige Rücktrittsmöglichkeit an:
(A) Wenn die Straßenbenutzungsberechtigung noch nicht aktiv ist: In diesem Fall kann der Kauf vor Beginn der Gültigkeit storniert werden. Die Stornierung ist über das Online-Kontaktformular zu beantragen; anschließend erhält der Besteller ein Stornierungsformular, das handschriftlich unterschrieben und als Foto oder Scan spätestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn zurückgesendet werden muss. Nach Eingang der Erklärung wird die komplette bezahlte Summe automatisch auf das beim Kauf verwendete Konto oder Zahlungsmittel zurückerstattet (eine separate Kontonummer kann nicht angegeben werden). Der Erstattungsprozess wird innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Stornierungserklärung eingeleitet; die Gutschrift erfolgt je nach Zahlungsdienstleister in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen. In manchen Fällen erfolgt die Rückerstattung nicht als neue Buchung, sondern durch Änderung des Status der Ursprungstransaktion auf „reversed“ (rückgängig gemacht).
Gibt der Besteller das Stornierungsformular regulär mindestens 24 Stunden vor Geltungsbeginn ab, wird die vollständige Zahlung rückerstattet.
(B) Wenn die Straßenbenutzungsberechtigung bereits aktiv ist: Eine aktive (gültige) Straßenbenutzungsberechtigung kann nicht storniert und nicht rückerstattet werden.
Eine Änderung ist dann ausschließlich im eingeschränkten Rahmen des Comfortia-Services (Punkt 4.1) möglich.
6.2 Kontaktaufnahme
Im Footer der Seite steht eine direkte Kontaktmöglichkeit zum rund um die Uhr erreichbaren Kundendienst (Online-Kontaktformular) zur Verfügung. Der Kundenservice ist an jedem Tag des Jahres, rund um die Uhr erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit beträgt 1–15 Minuten (je nach Aufkommen). Durch die Auswahl des passenden Support-Menüs kann der Besteller angeben, falls die Bestellung nicht wie üblich angekommen ist. In diesem Fall sendet der Betreiber alle bisherigen Bestätigungs-E-Mails (typischerweise drei verschiedene Mitteilungen) erneut sowie eine erneut versendete SMS-Benachrichtigung. Diese Funktion kann pro Bestellung nur einmal genutzt werden; wenn die Bestätigungen dennoch nicht eingehen, kann der Besteller ein neues Support-Ticket eröffnen. Eingehende Support-Tickets werden in der Regel innerhalb von 1–15 Minuten geprüft, je nach Fall mit sofortiger Bearbeitung und Rückantwort.
Die Kontaktaufnahme kann grundsätzlich von jeder gültigen (vom System akzeptierten) E-Mail-Adresse erfolgen. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen werden jedoch nur solche Anfragen bearbeitet, die eindeutig mit einer im System registrierten, gültigen Bestellung verknüpft werden können.
Im Namen anderer Personen oder von abweichenden E-Mail-Adressen gesendete Anfragen (auch bei Angabe als Familienmitglied, Bevollmächtigter, Sachbearbeiter usw.) werden nicht akzeptiert, es sei denn, der tatsächliche (ursprüngliche) Besteller hat der Vertretung vorab schriftlich und eindeutig zugestimmt und die entsprechenden Vollmachtsunterlagen (unterzeichnet und in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen) beigefügt.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung ist der Betreiber frei in der Wahl der Kommunikationskanäle.
Es werden keine telefonischen Supportnummern und keine individuellen E-Mail-Adressen bereitgestellt; die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über das Online-Kontaktformular.
Damit erfüllt der Betreiber alle einschlägigen rechtlichen Anforderungen – insbesondere Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Erreichbarkeit) und Artikel 21 der Richtlinie 2011/83/EU (Regelungen zur Telefongebühr).
In bestimmten Zeiträumen kann auf der Benutzeroberfläche zur schnellen Kontaktaufnahme ein „Chat“-Fenster erscheinen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit begründet jedoch keinen Anspruch, da es nur gelegentlich zur Information und Orientierung neuer Besucher angeboten wird.
Nach erfolgreicher Bestellung ist die Leistungserbringung abzuwarten (Dauer i.d.R. 1–8 Minuten). Vor Abschluss der Bearbeitung kann kein Support-Ticket für dieselbe Bestellung eingereicht werden („ich habe meine Bestellung nicht erhalten“).
Da die eingehende Bestellung eine Bearbeitungswarteliste durchläuft, ist es auch nicht möglich, während der Bearbeitungszeit sofortige Änderungen oder Stornierungen zu beantragen, bevor die laufende Bestellung abgewickelt ist.
Ein Änderungsantrag kann erst nach Abschluss der Bestellabwicklung (nach Versand von SMS und E-Mail) unter Berücksichtigung von Comfortia (Punkt 4.1) eingereicht werden.
6.3 Unlautere Druckausübung
Eine Rückerstattungs- oder Beschwerdeforderung des Bestellers gilt nur dann als gutgläubig und rechtmäßig, wenn sie in sachlicher und gesetzeskonformer Form eingereicht wird.
Jede Anspruchsdurchsetzung unter übermäßiger Druckausübung, Drohung oder Verletzung des Rufs des Betreibers gilt nicht als gutgläubige Beschwerdebearbeitung.
Der Betreiber ist berechtigt, solche Beschwerden ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen und ggf. rechtliche Schritte zur Unterbindung der rechtswidrigen Druckausübung und zum Schutz eigener berechtigter Interessen einzuleiten.
Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, Artikel 8–9 sowie Anhang I, Punkt 24 (Verbot aggressiver Geschäftspraktiken)
* Hinweis: Die in diesem Abschnitt für den Händler geltenden Grundsätze sind analog auch auf die Verbraucherseite anzuwenden.
6.4 Bankliches Chargeback-Verfahren
Im Streitfall, bei Beschwerden oder wahrgenommenen Fehlern ist der Besteller verpflichtet, zunächst den Kundendienst des Betreibers zu kontaktieren und die Problemlösung vorrangig im unmittelbaren Austausch oder über ein offizielles alternatives Streitbeilegungsverfahren (Schlichtungsstelle) zu suchen – im Einklang mit der Richtlinie 2013/11/EU (Verbraucher-ADR).
Ein ohne vorherige Benachrichtigung des Betreibers eingeleitetes Rückbuchungsverfahren (Chargeback/Dispute beim Kartenaussteller) kann einen Verstoß gegen Vertragspflichten und das Prinzip von Treu und Glauben darstellen, insbesondere wenn der Dienst nach den Bedingungen der AGB ordnungsgemäß erbracht und vom Besteller genutzt wurde (missbräuchlicher Chargeback-Fall).
Der Betreiber ist berechtigt, unberechtigte oder missbräuchliche Chargeback-Verfahren zu dokumentieren, gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu verteidigen (Gegenantrag zu stellen) und den Besteller von weiteren Dienstleistungen auszuschließen. Im Falle von schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch kann der Betreiber auch Schadensersatzforderungen geltend machen, insbesondere wenn das Rückbuchungsverfahren wirtschaftlichen oder Reputationsschaden verursacht oder zur Einschränkung, Sperrung oder Kündigung des Vertrags mit dem Zahlungsdienstleister führt. Solche Fälle werden durch den Betreiber im Rahmen der geltenden Gesetze geprüft und behandelt.
Angewandte Rechtsvorschriften: Artikel 6 Abs. 1–2 der Richtlinie 2005/29/EG (Verbot irreführender Geschäftspraktiken), einschlägige Bestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR) sowie § 6:142 des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Haftung für durch Vertragsverletzung verursachten Schaden)
7.1 Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die auf falsch oder unvollständig eingegebene Daten durch den Besteller (z.B. Tippfehler des Kennzeichens, falsche Fahrzeugkategorie usw.) zurückzuführen sind, noch wenn der Besteller nicht auf die Zustellung und den Inhalt der Bestätigung geachtet hat.
Eine Haftung für Zustellungsfehler der Benachrichtigungen besteht seitens des Betreibers ebenfalls nicht, sofern diese auf fehlerhafte Kontaktdaten (z.B. falsch eingegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) des Bestellers und eine ansonsten vom System bestätigte erfolgreiche Übermittlung zurückzuführen sind.
Ist eine angeforderte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht erfüllbar, beschränkt sich die Haftung des Betreibers auf die Rückerstattung des vom Besteller bezahlten Betrags auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Der Betreiber verpflichtet sich, die Bestellungen auf Grundlage der übermittelten Daten fachgerecht und innerhalb des Countdown-Zeitraums im offiziellen Register der zuständigen Behörden zu erfassen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung zu übermitteln. Etwaige technische Fehler oder Störungen im Einflussbereich des Betreibers werden unverzüglich geprüft, und im Bedarfsfall erfolgt Nachbesserung, erneute Leistung oder eine anteilige Rückerstattung.
Die Datenverarbeitung erfolgt durch den Betreiber nach den geltenden Datenschutzbestimmungen – insbesondere der DSGVO – unter Beachtung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen.
7.2 Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem Gericht für unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar erklärt werden, bleibt die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen oder entsprechend auszulegen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien und den einschlägigen Gesetzen am nächsten kommt.
Ein Verzicht des Betreibers auf ein Recht oder eine Befugnis gilt nicht als dauerhafter Verzicht. Eine Verzichtserklärung ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgt.
Das einmalige Nichtbestehen auf die Durchsetzung einer bestimmten Vertragsklausel durch den Betreiber gilt nicht als künftiger Verzicht auf die Anwendung dieser Klausel.
Die Nutzung der Plattform und die Bestellung einer Dienstleistung setzen seitens des Bestellers die Kenntnis und Akzeptanz der Möglichkeiten, Funktionsweise, technischen Beschränkungen und Risiken des Internethandels voraus; ferner, dass der Besteller keine Funktionsstörungen bemerkt hat, alle angezeigten Daten einsehen und interpretieren konnte sowie den Informationstext zu den anzukreuzenden Pflicht-Checkboxen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Die AGB sind auch als mehrsprachige Information (einschließlich KI-gestützter Übersetzung) verfügbar. Im Falle von Abweichungen oder Streitigkeiten gilt ausschließlich die ungarische Sprachversion als verbindlich und maßgeblich.
7.3 Anwendbare Rechtsvorschriften
Für diesen Vertrag und die Dienstleistung gelten die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union und – bei Leistungserbringung in Ungarn – jene Ungarns. Maßgeblich sind insbesondere folgende Rechtsquellen, die diesen AGB zugrunde liegen:
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Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte (gemäß Artikel 16 Buchstabe a besteht bei vollständiger Dienstleistung kein Widerrufsrecht)
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Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere über die in Artikel 5 geregelten Informationspflichten)
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Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – Zahlungsdiensterichtlinie (besonders Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung und sichere Zahlung)
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Richtlinie 2006/112/EG – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuerrichtlinie)
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Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR) – Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (Grundsätze und Sicherheitsbestimmungen der Datenverarbeitung)
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Ungarisches Bürgerliches Gesetzbuch (Ptk.) von 2013 – allgemeine Regeln für Verträge und Haftung
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Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot von Irreführung und aggressiven Methoden gegenüber Verbrauchern)
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Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – alternative Streitbeilegung mit Verbrauchern (Schlichtungsverfahren)
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Verordnung 45/2014. (II.26.) Korm. – ausführliche Vorschriften für Verträge zwischen Verbraucher und Unternehmer (Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU in nationales Recht)
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Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – Verordnung über digitale Dienste, mit der der Betreiber – als Informationsgesellschaftsdienst – seine Funktionsweise abstimmt, wobei die Plattform gemäß DSA nicht als Vermittlungsplattform eingestuft wird.
- Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Beschwerdemanagement: Beschwerden sind zunächst an den Kundendienst des Betreibers zu richten (siehe Punkt 6.2). Kann die Streitigkeit nicht beigelegt werden, kann sich der Verbraucher an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung) wenden oder gerichtliche Schritte einleiten. Die zur Verfügung stehende Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) der Europäischen Kommission kann ebenfalls genutzt werden (zugänglich unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr).
Aktualisiert: 01.03.2026