Vignette · Tschechien · Kundeninformation

Vignette · Tschechien · Kundeninformation

Juni 12, 2026

Für die Nutzung der tschechischen Autobahnen ist der Kauf einer elektronischen Vignette (E-Vignette) erforderlich, und zwar bereits vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Abschnitt.

Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur gegen Entgelt befahren werden, während Haupt- und Nebenstraßen gebührenfrei genutzt werden können.
Die Gebührenpflicht gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen und mindestens vier Rädern: für Personenkraftwagen, Kleinbusse, Kleintransporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.

* Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen keine Vignette, sondern zahlen im entfernungsabhängigen tschechischen Mautsystem.

Vignettenarten

Die E-Vignette ist in vier Gültigkeitsdauern erhältlich:

  • 1-Tages-Vignette
  • 10-Tages-Vignette
  • 30-Tages-Vignette
  • Jahresvignette – ab dem gewählten Startdatum genau 365 Tage gültig, nicht an das Kalenderjahr gebunden

* Für Anhänger (Autoanhänger, Wohnwagen) ist keine separate Vignette erforderlich: Die Vignette wird ausschließlich für das ziehende Fahrzeug unter 3,5 Tonnen benötigt, und die Gewichte werden nicht addiert.
* Rein elektrisch und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge sind von der Vignettengebühr befreit; bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen muss die Befreiung vorab im offiziellen System angemeldet werden, da sie nicht automatisch erfolgt.

Die Mautberechnung wird vom System nach der Erfassung der Fahrzeug- und Reisedaten angezeigt.

ℹ️ Online-Kauf und erforderliche Daten

Die Bezahlung der Gebühr für die Straßennutzungsberechtigung erfolgt online. Die Registrierung des Fahrzeugs nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Folgende Daten sind erforderlich:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Nationalitätszeichen
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer

Bei der Bestellung sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Zulassungsland anzugeben, anschließend sind Beginn und Dauer der Gültigkeit auszuwählen. Der Gültigkeitsbeginn kann bis zu 30 Tage im Voraus festgelegt werden.
Das System verlangt für die Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer. Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist erforderlich, weil der Link zur Bestätigung auch per SMS versendet wird, damit der Nutzer die Bestätigung auch dann erhält, wenn die Zustellung der E-Mail aus irgendeinem Grund nicht möglich ist.

Über die erfolgreiche Zahlung versendet das System eine Quittung sowie einen QR™-SMS-Code, der die Identifikationsdaten des Fahrzeugs und die Gültigkeitsdauer der erworbenen Berechtigung enthält.


⛔ Bußgelder

Das Gesetz (Zákon č. 13/1997 Sb.) legt detailliert fest, welche Bußgelder zu erwarten sind, wenn jemand ohne gültige Gebührenzahlung auf eine gebührenpflichtige Straße auffährt:

  • Bußgeld an Ort und Stelle: Polizei und Zollbehörde können ein Bußgeld von bis zu 5.000 CZK verhängen.
  • Im behördlichen Verfahren kann das Bußgeld auf bis zu 20.000 CZK ansteigen.
  • Die Kontrolle erfolgt durch die Polizei und die Zollbehörde, auch mit Fahrzeugen, die mit Kennzeichenerkennungskameras ausgestattet sind.

Hier, über das Registrierungsportal, kann die erforderliche Mautzahlungsbestätigung in wenigen Minuten online beschafft werden, die im offiziellen Register des tschechischen Mautsystems erfasst wird.

Bestandteile des Registrierungsservices

Die E-Vignette ist bei uns zusammen mit den Leistungen Comfortia und Auxil erhältlich; deren Gebühr ist Teil der Registrierungsgebühr.

Im Rahmen von Comfortia ändern wir – falls Sie bei der Bestellung Daten falsch eingegeben haben – einmalig kostenfrei das Kennzeichen, das Nationalitätszeichen, die Fahrzeugkategorie, das Zielland oder das Startdatum der Gültigkeit; das System prüft offensichtliche Schreibfehler automatisch und bei Bedarf auch manuell. Mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit kann die Bestellung storniert und der gesamte Betrag zurückerstattet werden, mit Ausnahme der Jahresvignette.

Im Rahmen von Auxil leisten wir – sollten Sie aus einem mit der Bestellung zusammenhängenden Grund ein Bußgeld erhalten – innerhalb von 180 Tagen ab der Bestellung rechtliche Unterstützung: Wir treten als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde auf, legen Rechtsmittel ein und beantragen einen Zahlungsaufschub oder eine Herabsetzung aus Billigkeitsgründen. In begründeten Fällen können wir auch den Bußgeldbetrag erstatten, bis zu einer Höhe von maximal 300 Euro.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Punkten 4.1 und 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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