Vignette · Bulgarien · Kundeninformation

Vignette · Bulgarien · Kundeninformation

Mai 15, 2026

Für die Nutzung der gebührenpflichtigen Straßen in Bulgarien ist der Erwerb einer elektronischen Vignette (E-Vignette) erforderlich, und zwar bereits vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Abschnitt.

Die Vignette ist nicht nur auf Autobahnen vorgeschrieben: Sie wird auch für die gebührenpflichtigen Abschnitte des republikanischen Straßennetzes außerhalb geschlossener Ortschaften benötigt, also auch für die Fernstraßen der Klasse I und der Klasse II. Lediglich Straßen der Klasse III, Gemeindestraßen und städtische Straßen sind gebührenfrei.
Die Gebührenpflicht gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 3,5 Tonnen und mindestens vier Rädern: für Personenkraftwagen, Kleinbusse und Kleintransporter. Wohnmobile der Klasse M1 sind unabhängig von ihrer zulässigen Gesamtmasse vignettenpflichtig.

* Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erwerben keine Vignette, sondern entrichten eine streckenbezogene Maut.

Vignettenarten

Die E-Vignette ist in sechs Geltungsdauern erhältlich:

  • 1-Tages-Vignette
  • Wochenend-Vignette – gültig von Freitag 12:00 Uhr bis Sonntag 23:59 Uhr
  • 7-Tage-Vignette
  • 30-Tage-Vignette
  • 90-Tage-Vignette
  • Jahresvignette

* Zieht ein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen einen Anhänger (Anhänger, Wohnwagen) und überschreitet die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen, so ist für den Anhänger eine separate Vignette zu erwerben – unabhängig von der Achszahl des Anhängers. Bleibt die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unter 3,5 Tonnen, ist für den Anhänger keine Vignette erforderlich.

Die Berechnung der Straßennutzungsgebühr wird vom System nach Erfassung der Angaben zum Fahrzeug und zur Reise angezeigt.

ℹ️ Online-Kauf und erforderliche Angaben

Die Zahlung der Gebühr für die Straßennutzungsberechtigung erfolgt online. Die Registrierung des Fahrzeugs nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Erforderlich sind die folgenden Angaben:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Nationalitätszeichen
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer

Bei der Bestellung sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Zulassungsland des Fahrzeugs anzugeben, anschließend sind Beginn und Dauer der Gültigkeit auszuwählen. Der Gültigkeitsbeginn kann bis zu 30 Tage im Voraus festgelegt werden.
Für die Kontaktaufnahme verlangt das System eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer. Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist erforderlich, da der Link zur Bestätigung auch per SMS versendet wird, wodurch sichergestellt wird, dass der Nutzer die Bestätigung auch dann erhält, wenn die Zustellung der E-Mail aus irgendeinem Grund nicht möglich ist.

Über die erfolgreiche Zahlung versendet das System einen Zahlungsbeleg und einen QR™-SMS-Code, der die Identifikationsdaten des Fahrzeugs und die Gültigkeitsdauer der erworbenen Berechtigung enthält.


⛔ Bußgelder

Das bulgarische Straßengesetz legt im Einzelnen fest, welche rechtlichen Folgen zu erwarten sind, wenn das gebührenpflichtige Straßennetz ohne gültige Gebührenentrichtung genutzt wird:

  • Bei Straßennutzung ohne gültige Vignette kann eine Kompensationsgebühr entrichtet werden, mit der das Ordnungswidrigkeitsverfahren vermieden werden kann; die Kompensationsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Feststellung des Verstoßes zu bezahlen.
  • Wird die Kompensationsgebühr nicht fristgerecht bezahlt, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld verhängt.
  • Die Kontrolle erfolgt automatisch mittels Kennzeichenerfassungskameras, ohne Anhalten des Fahrzeugs; das Vorhandensein der Vignette muss bei der Kontrolle nicht gesondert nachgewiesen werden.

Hier, über das Registrierungsportal, kann der erforderliche Nachweis über die Entrichtung der Straßennutzungsgebühr in wenigen Minuten online erworben werden, der im offiziellen Register des von der Straßeninfrastrukturagentur (Агенция „Пътна инфраструктура”) betriebenen elektronischen Mauterhebungssystems erfasst wird.

Bestandteile der Registrierungsdienstleistung

Die E-Vignette ist bei uns zusammen mit den Leistungen Comfortia und Auxil erhältlich; deren Gebühren sind Teil der Registrierungsgebühr.

Im Rahmen von Comfortia tauschen wir – falls Sie sich bei der Bestellung bei der Eingabe der Daten vertippt haben – einmalig kostenfrei das Kennzeichen, das Nationalitätszeichen, die Fahrzeugkategorie, das Zielland oder das Startdatum der Gültigkeit; das System prüft offensichtliche Schreibfehler automatisch und bei Bedarf auch manuell. Bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit kann die Bestellung storniert und der gesamte Betrag zurückerstattet werden, mit Ausnahme der Jahresvignette.

Im Rahmen von Auxil leisten wir – sollten Sie aus einem mit der Bestellung zusammenhängenden Grund ein Bußgeld erhalten – innerhalb von 180 Tagen ab der Bestellung rechtliche Unterstützung: Wir treten als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde auf, legen Rechtsmittel ein und beantragen einen Zahlungsaufschub oder eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen. In begründeten Fällen können wir auch den Betrag des Bußgeldes bis zu einer Höhe von 300 Euro erstatten.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Punkten 4.1 und 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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