Vignette · Slowakei · Kundeninformation

Vignette · Slowakei · Kundeninformation

Juni 12, 2026

Für die Nutzung der slowakischen Autobahnen ist der Kauf einer elektronischen Vignette (E-Vignette) erforderlich, und zwar noch vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Abschnitt.

Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur gegen Entgelt befahren werden, während Hauptstraßen und Nebenstraßen gebührenfrei nutzbar sind.
Die Gebührenpflicht gilt für zweispurige Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen sowie für zweispurige Fahrzeuge der Kategorie M1 unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse – somit ist auch ein Wohnmobil der Kategorie M1 über 3,5 Tonnen vignettenpflichtig.

* Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen erwerben keine Vignette, sondern zahlen eine streckenabhängige elektronische Maut.

Vignettenarten

Die E-Vignette ist in vier Gültigkeitsdauern erhältlich:

  • 1-Tages-Vignette – gültig an einem einzigen Kalendertag, von 0:00 bis 24:00 Uhr
  • 10-Tages-Vignette
  • 30-Tages-Vignette
  • 365-Tages-Vignette – ab dem gewählten Startdatum genau 365 Tage gültig, nicht an das Kalenderjahr gebunden

* Übersteigt die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs der Kategorie M1 oder N1 und des Anhängers der Kategorie O1 oder O2 (Anhänger, Wohnwagen) 3,5 Tonnen, so ist für den Anhänger eine separate Vignette zu erwerben, und zwar auf das eigene Kennzeichen des Anhängers. Bleibt das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination unter 3,5 Tonnen, genügt eine einzige Vignette für das Zugfahrzeug.
* Bei Nachtfahrten ist bei der 1-Tages-Vignette Vorsicht geboten: Fährt das Fahrzeug vor Mitternacht auf den gebührenpflichtigen Abschnitt auf und nach Mitternacht wieder ab, ist für beide Tage eine Vignette erforderlich.

Die Mautberechnung wird vom System nach der Erfassung der Angaben zum Fahrzeug und zur Reise angezeigt.

ℹ️ Online-Kauf und erforderliche Angaben

Die Bezahlung der Gebühr für die Straßennutzungsberechtigung erfolgt online. Die Registrierung des Fahrzeugs nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Nationalitätskennzeichen
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer

Bei der Bestellung sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und das Land der Fahrzeugzulassung anzugeben, anschließend sind der Beginn und die Dauer der Gültigkeit auszuwählen. Der Gültigkeitsbeginn kann bis zu 60 Tage im Voraus angegeben werden, und die Vignette ist erst ab dem angegebenen Startdatum gültig.
Das System fragt für die Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer ab. Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist erforderlich, weil der Link zur Bestätigung auch per SMS versendet wird, wodurch sichergestellt wird, dass der Nutzer die Bestätigung auch dann erhält, wenn die Zustellung der E-Mail aus irgendeinem Grund nicht möglich ist.

Über die erfolgreiche Zahlung versendet das System eine Quittung sowie einen QR™-SMS-Code, der die Identifikationsdaten des Fahrzeugs und die Gültigkeitsdauer der erworbenen Berechtigung enthält.


⛔ Bußgelder

Die Rechtsvorschrift (Zákon č. 488/2013 Z. z.) legt detailliert fest, welche Bußgelder zu erwarten sind, wenn jemand ohne gültige Gebührenentrichtung auf eine gebührenpflichtige Straße auffährt:

  • Bei automatischer Kontrolle mittels Kameras beträgt das Bußgeld aufgrund der objektiven Haftung des Fahrzeughalters 150 €; werden zwei Drittel davon, also 100 €, innerhalb von 15 Tagen bezahlt, gilt das Bußgeld in vollem Umfang als entrichtet.
  • Bei einer Polizeikontrolle kann das Bußgeld vor Ort zwischen 50 und 200 € betragen, im Verwaltungsverfahren zwischen 100 und 500 €.
  • Die Kontrolle erfolgt auf den gebührenpflichtigen Abschnitten mittels Kennzeichenerkennungskameras und durch Straßenkontrollen.

Hier, über das Registrierungsportal, kann die erforderliche Bestätigung der Mautzahlung innerhalb weniger Minuten online beschafft werden, die im offiziellen Register der NDS – Národná diaľničná spoločnosť, a.s. – erfasst wird.

Bestandteile der Registrierungsdienstleistung

Die Vignette ist bei uns zusammen mit den Leistungen Comfortia und Auxil erhältlich; deren Gebühren sind Bestandteil der Registrierungsgebühr.

Im Rahmen von Comfortia ändern wir – falls Sie sich bei der Bestellung vertippt haben – einmalig kostenfrei das Kennzeichen, das Länderkennzeichen, die Fahrzeugkategorie, das Zielland oder das Gültigkeitsbeginndatum; das System prüft offensichtliche Schreibfehler automatisch und bei Bedarf auch manuell. Bis spätestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn kann die Bestellung storniert und der gesamte Betrag erstattet werden, ausgenommen die Jahresvignette.

Im Rahmen von Auxil leisten wir – falls Sie aus einem mit der Bestellung zusammenhängenden Grund ein Bußgeld erhalten – innerhalb von 180 Tagen ab der Bestellung rechtliche Unterstützung: Wir treten als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde auf, legen Rechtsmittel ein und beantragen Zahlungsaufschub oder eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen. In begründeten Fällen können wir auch den Bußgeldbetrag erstatten, bis zu maximal 300 Euro.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Punkten 4.1 und 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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